Gebietsfremde reichen jetzt Ihre Steuererklärung über Tax-on-web ein

Arbeiten Sie in Belgien, aber Sie wohnen hier nicht dauerhaft? Dann können Sie von nun Ihre Steuererklärung für Gebietsfremde per Tax-on-web einreichen.

Zur Erinnerung, Sie müssen die Erklärung einreichen:

  • entweder per Tax-on-web, spätestens am 6. Dezember 2018
  • oder in Papierform, spätestens am 8. November 2018.

Nähere Auskünfte über die Steuern für Gebietsfremde. (französisch)