Änderung des Waffengesetzes: neue Meldefrist

Das Waffengesetz vom 8. Juni 2006 wurde durch das Gesetz vom 7. Januar 2018 geändert. Konkret bedeutet dies, dass Personen, die ihre Waffen nicht bis zum 31. Oktober 2008 angegeben haben, einen neuen Meldezeitraum in Anspruch nehmen können. Bis zum 31. Dezember 2018 können sie ihren Vorgang in Ordnung bringen und entscheiden,

  • eine Lizenz zu beantragen;
  • die Waffe zu übertragen;
  • die Waffe neutralisieren zu lassen;
  • die Waffe kostenlos abzugeben und vernichten zu lassen.

Die neue Meldefrist betrifft außer Feuerwaffen und Munition jetzt auch Patronenhalter. Diese werden nicht mehr frei erhältlich sein und unterliegen ab dem 1. Januar 2019 denselben Regeln, die für Munition gelten.

Nähere Informationen über die neue Meldefrist auf der Website des Justizministeriums (niederländisch und französisch).