UBO: Nachfrist für die Registrierung

Das belgische Gesetz zur Bekämpfung der Geldwäsche verpflichtet Unternehmen, (internationale) Vereinigungen ohne Gewinnzeck und Stiftungen, angemessene, genaue und aktuelle Informationen über ihre wirtschaftlichen Eigentümer (deren englisches Akronym „UBO“ – Ultimate Beneficial Owner" lautet) zu erfassen und auf dem neuesten Stand zu halten. Verwaltungsräte, Geschäftsführer usw. hatten bis zum 30. September 2019 Zeit, die Angaben über die wirtschaftlichen Eigentümer elektronisch an das UBO-Register zu übermitteln.

Es wird zwar keine zusätzliche Verlängerung geben, jedoch wird der FÖD Finanzen wird bis zum 31. Dezember 2019 im Rahmen einer Übergangsregelung noch keine Sanktionen verhängen.