Konsultationsausschuss beschließt „Outdoor-Plan“: ab 8. März mit mehr Menschen draußen

Die Föderalregierung und die Regierungen der föderierten Teilgebiete haben heute im Konzertierungsausschuss die Lage in Bezug auf das Coronavirus erörtert.  Der Konzertierungsausschuss vertritt den Standpunkt, dass nach wie vor Vorsicht geboten ist und möchte als ersten Schritt vor allem den Bildungssektor, Jugendliche sowie die Freiluftaktivitäten in den Vordergrund stellen.

Freiluftaktivitäten stellen ein deutlich geringeres virologisches Risiko dar. Sich draußen in etwas größeren Gruppen bewegen zu können, fördert auch die zwischenmenschliche Solidarität – ein Grundbedürfnis, das durch die Pandemie unter großen Druck geraten ist. Insbesondere für junge Menschen ist dies wichtig.

Mehr Menschen draußen

  • Ab dem 8. März dürfen sich zehn Personen im Freien treffen. Es bleibt wichtig, den Abstand von 1,5 Metern einzuhalten.

Beisetzungen

  • Ab dem 8. März dürfen an Beerdigungen oder Beisetzungen in geschlossenen Räumen bis zu 50 Personen teilnehmen, dabei gilt 10 Quadratmeter pro Person.

Vorrang für Jugendliche und den Bildungssektor

  • Ab 8. März sind organisierte Freiluftaktivitäten (Sport und andere) erlaubt:
    • maximal 10 Kinder (unter 13 Jahre) in geschlossenen Räumen bzw. 25 im Freien
    • maximal 10 Jugendliche (unter 19 Jahre) im Freien

Die Zuschauerzahl beim Sporttraining ist auf eine Person pro Kind begrenzt.

  • Ab 15. März sind in Primar- und Sekundarschulen außerschulische Aktivitäten von bis zu einem Tag wieder erlaubt.
  • Ab dem 15. März ist der Vollzeit-Präsenzunterricht für schwächere Gruppen in Förderschulen und in der Teilzeit-Berufsausbildung erlaubt.
  • Ab dem 15. März sind in Hochschulen bis zu 20 % Präsenzunterricht erlaubt.

Darüber hinaus erlaubt der Ministerielle Erlass ab dem 8. März Fotografen (unter demselben Dach lebende) Kunden zu empfangen (maximal ein Kunde pro 10 Quadratmeter). Private Saunen werden auch für die Nutzung durch Personen, die unter demselben Dach wohnen, geöffnet. Whirlpools, Dampfbäder und Hammams bleiben geschlossen.

Outdoor-Plan

Soweit es die epidemiologische Situation zulässt, und abhängig von der Auslastung der Krankenhäuser und dem Fortschritt der Impfkampagne, tritt ab April ein Outdoor-Plan in Kraft, der folgende Aktivitäten ermöglichen soll:

  • Organisierte Freiluftaktivitäten für alle (Sport- und andere Vereine, einschließlich Sporttraining): max. 10 Personen Die Zuschauerzahl beim Sporttraining ist auf eine Person pro Kind begrenzt.
  • Kultur, Veranstaltungen und Gottesdienste: max. 50 Personen unter Einhaltung der Abstandsregeln und Maskenpflicht
  • Vergnügungsparks
  • Primar- und Sekundarschulen: nach den Osterferien täglicher Präsenzunterricht

Der Konzertierungsausschuss beschloss außerdem, dass in den Osterferien für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre Freizeitaktivitäten mit Übernachtung erlaubt werden, sofern die Gruppe nicht mehr als 25 Personen, plus Betreuer, zählt. Ein Ferienlager darf nur stattfinden, wenn alle Teilnehmer vor Beginn und am Ende des Aufenthalts getestet werden.

Breiterer Einsatz von Schnelltests

Soweit es die epidemiologische Situation zulässt, und abhängig von der Auslastung der Krankenhäuser und dem Fortschritt der Impfkampagne können – unter der Voraussetzung von durchgeführten Schnelltests – ab dem 1. Mai weitere Aktivitäten für drinnen und draußen geplant werden. Dazu gehören soziale Kontakte, Innen- und Außengastronomie, Einkaufen und Straßenhandel, Kultur und Veranstaltungen, Jugendarbeit, Vereinsleben und Sport, Gottesdienste, häusliche Pflege und Kirmessen.

Schnelltests können dabei eine wichtige Rolle spielen. Zu diesem Zweck muss ein flexibler rechtlicher Rahmen entwickelt werden, um Antigentests in naher Zukunft allgemein verfügbar zu machen.

Die Corona-Expertengruppe (GEMS) wird aufgefordert, einen detaillierteren Aktionsplan auszuarbeiten, um sicherzustellen, dass die nächsten Schritte sicher sind. Dies muss die Belüftung und die Rolle der CO2-Messgeräte für eine Wiederaufnahme der Innenraumaktivitäten einschließen.

Regeln für nicht notwendige Reisen

Der Konzertierungsausschuss hat beschlossen, am Verbot touristischer Reisen von und nach Belgien bis zum 18. April 2021 vorübergehend festzuhalten, wobei diese Maßnahme jedoch beim nächsten Konzertierungsausschuss neu bewertet werden wird. Dieses Reiseverbot ist eine verantwortungsbewusste und notwendige Maßnahme, um die Verbreitung des Virus zu stoppen.

Der Konzertierungsausschuss wird am 26. März die Corona-Situation in unserem Land erneut bewerten.