Konzertierungsausschuss beschließt umfangreiche Einschnitte

Die Föderalregierung und die Regierungen der föderierten Teilgebiete haben heute im Konzertierungsausschuss die Lage in Bezug auf das Coronavirus erörtert.

Der Konzertierungsausschuss stellt einen neuen Höchststand von durchschnittlich 221 Krankenhauseinweisungen innerhalb von sieben Tagen fest sowie die Tatsache, dass sich die Zahl der Infektionen alle zwei Wochen verdoppelt.

Die Positivitätsrate hat in der vergangenen Woche ebenfalls angezogen, wobei der stärkste Anstieg bei Jugendlichen (10-19 Jahre) und 40-64-jährigen Erwachsenen zu verzeichnen war.

Die meisten Infektionen und Cluster finden sich im Unterrichtswesen und am Arbeitsplatz.

Auf der Grundlage dieser Erkenntnisse hat der Konzertierungsausschuss eine Reihe von Verschärfungen beschlossen, deren Ziel die Umkehr dieser Aufwärtstrends sowohl bei der Zahl der Neuinfektionen als auch bei den Krankenhauseinweisungen ist.

1. Zusammenkünfte im Freien mit maximal vier Personen

Der Personenkreis (Kinder bis 12 Jahre nicht eingerechnet), der sich im Freien treffen darf, wird auf höchstens vier Personen begrenzt. Familien mit mehr als vier Personen dürfen sich natürlich auch gemeinsam im Freien bewegen.

2. Nicht-wesentliche Geschäfte nach Terminvereinbarung

Nicht-wesentliche Geschäfte dürfen Kunden nur nach Terminvereinbarung empfangen, wobei die Höchstzahl der gleichzeitig anwesenden Kunden von der Größe der Ladenfläche abhängt. Es gilt allerdings eine absolute Obergrenze von 50 Personen. Zwei Personen aus einer Familie dürfen den Laden gemeinsam aufsuchen.

Hauslieferungen und „Click-and-Collect“ bleiben unter der Bedingung möglich, dass kein Körperkontakt und kein Betreten des Ladenlokals stattfindet. 

Geschäfte des täglichen Bedarfs (u. a. Lebensmittelgeschäfte, Apotheken, aber auch Geschäfte für Hygieneartikel, Bekleidungsstoffe, Blumen und Pflanzen, Telekom-Geschäfte sowie Zeitschriftenhändler und Buchläden) dürfen weiterhin Kunden ohne Termin empfangen. 

3. Schließung der nicht-medizinischen Kontaktberufe

Die nicht-medizinischen Kontaktberufe müssen schließen. Davon betroffen sind:

  • Schönheitssalons
  • nicht-medizinische Pediküre
  • Nagelstudios
  • Massagesalons
  • Friseure und Barbershops
  • Tattoo- und Piercing-Studios

4. Jugend und Bildungswesen

Das gesamte Bildungswesen (Primar- und Sekundarstufe, berufsbegleitender Kunstunterricht, Hochschulen und Institute zur sozialen Förderung) pausiert vom 29. März bis zum 2. April. Kindergärten bleiben geöffnet.  In der Woche vor den Osterferien können allerdings noch Prüfungen durchgeführt werden.

Zwischen dem 29. März und dem 2. April wird eine Kinderbetreuung für Eltern angeboten, die nicht im Homeoffice arbeiten können, sowie für diejenigen, die nicht in der Lage sind, die Kinder zu betreuen. Der Unterricht wird nach den Osterferien am Montag, den 19. April wieder aufgenommen, wenn möglich in vollem Umfang als Präsenzunterricht für die Sekundarstufe.

Jugendfreizeiten ohne Übernachtung und außerschulische Aktivitäten sind nur in den Osterferien möglich. Die Größe der Gruppen ist auf maximal zehn Jugendliche begrenzt.

5. Strengere Kontrollen für der Telearbeit

Die Kontrollen der obligatorischen Telearbeit werden intensiviert und verschärft.

Arbeitgeber müssen Buch darüber führen, wer wann am Arbeitsplatz anwesend sein wird. Auch die öffentliche Verwaltung muss der Verpflichtung zur Telearbeit nachkommen.

6. Nicht-notwendige Reisen bleiben verboten

Nicht-notwendige Reisen über die Osterfeiertage bleiben verboten. Die Grenzkontrollen werden erheblich verschärft.

7. Demonstrationen

Die Teilnehmerzahl für statische Veranstaltungen im öffentlichen Raum wird auf 50 Personen begrenzt.

8. Wichtigkeit der Grundregeln

Der Konzertierungsausschuss bekräftigt die Bedeutung der Grundregeln:

  • Einhaltung der geltenden Hygienemaßnahmen durch die Bevölkerung
  • Strikte Durchsetzung dieser Maßnahmen durch Polizei und Aufsichtsbehörden
  • Verpflichtetes Arbeiten im Homeoffice  und dessen strikte Durchsetzung durch die Aufsichtsbehörden
  • Maßnahmen der örtlichen Behörden zur Vermeidung von Menschenansammlungen an belebten Orten

Der Konzertierungsausschuss, das Corona-Kommissariat und die Risk Assessment Group verfolgen die Situation weiterhin auf Tagesbasis und werden sofort zusammentreten, wenn es die Situation erfordert.

Der Ministerielle Erlass ist bis zum 25. April gültig.