Änderungen der Straßenverkehrsordnung: mehr Verkehrssicherheit für aktive Verkehrsteilnehmer

Ab dem 1. Oktober 2022 treten die Änderungen der Straßenverkehrsordnung in Kraft. Die neuen Vorschriften zielen darauf ab, die Verkehrssicherheit für Nutzer aktiver bzw. nachhaltiger Verkehrsmittel zu erhöhen.

Die Änderungen betreffen die folgenden drei Aspekte:

  • Höhere Sicherheit für Radfahrer

Aufgrund der eingeschränkten Sichtbarkeit von Velomobilen und Liegerädern haben die Fahrer dieser Fahrzeuge nun die Wahl zwischen dem Radweg und der Straße, wo die Geschwindigkeit auf 50 km/h begrenzt ist.  Darüber hinaus dürfen Radfahrer kleine Fähnchen oder reflektierende Streifen verwenden, um ihre Sichtbarkeit im Verkehr zu erhöhen.

  • Neue öffentliche Straßenführung

Wo die Straßenverkehrsbehörden es für wünschenswert erachten, kann künftig eine mittlere Fahrspur eingerichtet werden, sodass die seitlichen Fahrspuren schwächeren Verkehrsteilnehmern vorbehalten sind. Autofahrer müssen den mittleren Fahrstreifen mit angemessener Geschwindigkeit nutzen.

  • Neue Parkvorschriften für Elektrofahrzeuge

Die Parkvorschriften für Elektrofahrzeuge wurden präzisiert. Ein Fahrzeug, das an einer Ladestation geparkt ist, muss an die Ladesäule angeschlossen sein. Das Parken ist auf die Dauer des Ladevorgangs beschränkt. Außerdem gilt ein Fahrzeug, das aufgeladen wird, als geparktes Fahrzeug. Der Fahrer muss sich dabei an die normalen Parkvorschriften halten.

Lesen Sie mehr über die neuen Verkehrsregeln auf der Website des FÖD Mobilität und Verkehr (fr).