Brexit: Aktueller Stand

Am 23. Juni 2016 haben sich die Briten für den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union (EU) entschieden. Am 29. März 2017 hat die britische Regierung den Vorsitzenden des Europäischen Rats offiziell über dieses Vorhaben informiert. Das Vereinigte Königreich verlässt die EU zwei Jahre nach dieser offiziellen Ankündigung.

Der Austritt des Vereinigten Königreichs führte zu komplizierten und mühsamen Verhandlungen, aus denen ein Austrittsvertragsentwurf zwischen der britischen Regierung und dem Europäischen Rat hervorging, der ihn am 25. November 2018 bestätigte.

In diesem Vertragsentwurf wird der Umgang mit den Konsequenzen des Brexits behandelt, darunter:

  • die Rechte der Bürger;
  • die irische Grenze;
  • die finanzielle Regelung;
  • die Verwaltung und die Übergangszeit.

Die Bedingungen für die zukünftige Beziehung zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU wurden unabhängig vom Austrittsvertrag behandelt. Sie waren der Gegenstand einer gemeinsamen politischen Erklärung, welche die Grundlage für die zukünftige Partnerschaft bildet.

Diese beiden Texte wurden dem britischen Parlament vorgelegt, konnten aber aufgrund von Unstimmigkeiten, insbesondere über die Regelung zu Irland und Nordirland und die politische Erklärung über die künftigen Beziehungen, nicht verabschiedet werden.

Am 17. Oktober 2019 wurde eine neue Vereinbarung zwischen der EU-27 und dem Vereinigten Königreich getroffen, die am selben Tag vom Europäischen Rat verabschiedet wurde.

Am 22. Oktober 2019 stimmte das britische Parlament für das Withdrawal Agreement Bill (das den Austrittsvertrag in britisches Recht umsetzen soll), lehnte aber den von Boris Johnson vorgeschlagenen sehr engen Zeitrahmen für die Billigung dieser Vereinbarung ab. Johnson hat daher das Gesetzgebungsverfahren vorerst ausgesetzt.

Am 28. Oktober 2019 willigte die EU27 in eine Verlängerung der Verhandlungen über Artikel 50 bis zum 31. Januar 2020 ein.

Seit dem 1. Februar 2020, nach der vollständigen Ratifizierung des Austrittsabkommens, befinden wir uns nun in der Übergangsphase. Dieser befristete Zeitraum wurde im Rahmen des Austrittsabkommens vereinbart und wird mindestens bis zum 31. Dezember 2020 dauern. Bis dahin wird sich für Bürger, Verbraucher, Unternehmen, Investoren, Studenten und Forscher sowohl in der EU als auch in Großbritannien nichts ändern. Das Land wird nicht mehr in den Organen, Einrichtungen, Ämtern und Agenturen der EU vertreten sein, aber das EU-Recht wird bis zum Ende der Übergangszeit weiterhin für Großbritannien gelten.

Die EU und Großbritannien werden diese Monate nutzen, um sich auf der Grundlage der von der EU und Großbritannien im Oktober 2019 verabschiedeten politischen Erklärung auf eine neue faire Partnerschaft für die Zukunft zu verständigen.