Beschäftigung und Arbeitsgenehmigung

Die Europäische Richtlinie 2005/36/EG regelt Ihre Mobilität innerhalb der Europäischen Union (EU) und die Anerkennung Ihrer beruflichen Qualifikationen in den verschiedenen Mitgliedsstaaten.

Das System der gegenseitigen Anerkennung der beruflichen Qualifikationen bleibt bis zum Ablauf der Verlängerung des Zeitraums von Artikel 50 in Kraft. Danach hängt alles von einer eventuellen Vereinbarung zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich ab.


Nähere Auskünfte 

die Website des FÖD Beschäftigung (fr)