Soziale Sicherheit und Volksgesundheit

Die soziale Sicherheit von Personen, die innerhalb der Europäischen Union (EU) umziehen, fällt momentan unter eine besondere europäische Regelung, welche die sozialen Rechte von EU-Bürgern schützt. Diese Personen:

  • unterliegen stets der Gesetzgebung von einem Land und bezahlen also nur Sozialprämien oder -beiträge in dem Land
  • haben dieselben Rechte und Pflichten wie die Bürger des Landes, in dem sie versichert sind
  • erhalten Leistungen, bei denen die vorhergehenden Zeiträume berücksichtigt werden, in den sie in anderen Ländern versichert waren bzw. gearbeitet oder gewohnt haben (Addition der Zeiträume)
  • erhalten, wenn sie Anspruch auf eine Leistung von einem Land haben, im Allgemeinen auch eine Leistung, wenn sie in einem anderen Land wohnen (Exportierbarkeit)

Diese Grundsätze und Regeln gelten auch für Briten, die in Belgien arbeiten oder wohnen, jedenfalls bis das Vereinigte Königreich die EU verlässt.

Wie die Regelung der sozialen Sicherheit danach gestaltet wird, wird von der eventuellen Einigung zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich abhängen.

Seit dem 1. Februar 2020 ist Großbritannien nicht mehr Teil der Europäischen Union. Wir befinden uns derzeit in der Übergangsphase. Dieser befristete Zeitraum wurde im Rahmen des Austrittsabkommens vereinbart und wird mindestens bis zum 31. Dezember 2020 dauern. Bis dahin wird sich für Bürger, Verbraucher, Unternehmen, Investoren, Studenten und Forscher sowohl in der EU als auch in Großbritannien nichts ändern. 

 

Nähere Auskünfte

Besuchen Sie die Website der Föderalen Agentur für Arzneimittel und Gesundheitsprodukte (FAAG) zu Auskünften über die Verfügbarkeit von Arzneimitteln und medizinischen Hilfsmitteln, die Gültigkeit der Regelung, Reisen mit Arzneimitteln und Bestellungen von Produkten aus dem Vereinigten Königreich.