Das föderale Parlament

In Belgien besteht das föderale Parlament aus zwei Kammern: der Abgeordnetenkammer und dem Senat.

Die Abgeordnetenkammer 

In der Abgeordnetenkammer werden die 150 Volksvertreter direkt und in allgemeiner Wahl gewählt. Sprachlich setzt sich das Haus aus 62 französischsprachigen und 88 niederländischsprachigen Abgeordneten zusammen. 41 % der Abgeordneten sind Frauen.
Die parlamentarischen Infoblätter auf der Website des föderalen Parlaments bieten Informationen über Wahlen, Zusammensetzung, Organe, Funktionsweise, Zuständigkeiten und die politische Kontrolle des Parlaments.

Zusammensetzung der Abgeordnetenkammer
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Der Senat

Seit dem 25. Mai 2014 hat sich der Senat nach der sechsten Staatsreform grundlegend verändert und ist zu einer nichtständigen Versammlung geworden. Er wird auch Rat der Regionen genannt. Die Senatoren werden nicht direkt gewählt, zudem gibt es keine Senatoren von Rechts wegen mehr.
Der Senat hat 60 Mitglieder. 50 Senatoren werden von den Parlamenten der Gemeinschaften und Regionen unter ihren Mitgliedern ernannt. Die Gruppe besteht aus 10 Mitgliedern des Parlaments der Französischen Gemeinschaft, 8 Mitgliedern des Parlaments der Wallonischen Region, 29 Mitgliedern des Flämischen Parlaments, 2 Mitgliedern der französischsprachigen Gruppe des Parlaments der Region Brüssel-Hauptstadt und 1 Mitglied des Parlaments der Deutschsprachigen Gemeinschaft. Die übrigen 10 Senatoren werden auf der Grundlage der Wahlergebnisse kooptiert.

Zusammensetzung des Senats
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