Die Gemeinden

In diesem Text finden Sie weitere Informationen über die Zuständigkeiten und die Institutionen der Gemeinden.

Das Verwaltungsniveau mit der größten Bürgernähe ist die Gemeinde oder Kommune.

Bei der Bildung des belgischen Staates im Jahr 1831 gab es 2739 Gemeinden. Heute gibt es noch 581 Gemeinden.

Die Gemeinden bestanden bereits vor dem belgischen Staat und wurden durch die Verfassung von 1831 anerkannt. Ihre Organisation ist im Gesetz von 1836 festgelegt. 1988 erschien das neue Gemeindegesetz. Von Anfang an war darin die Rede von „kommunaler Autonomie“. Dies bedeutet nicht, dass die gewählten Volksvertreter alles tun können, sondern dass sie über eine breit gefasste Autonomie im Rahmen der von ihnen ausgeübten Befugnisse unter Aufsicht der höheren Behörden verfügen.

Jede Region beaufsichtigt die Gemeinden ihres Territoriums. Die Beaufsichtigung der Gemeinden durch die anderen Behörden, nämlich die Gemeinschaften und den Föderalstaat, ist auf diejenigen Bereiche begrenzt, für welche die Gemeinschaften und der Föderalstaat zuständig sind.

In Belgien gibt es 581 Gemeinden. Die 300 Flämischen Städte und Gemeinden finden Sie in fünf Provinzen, i.e. Antwerpen, Flämisch Brabant (Vlaams-Brabant), Limburg, Ostflandern (Oost-Vlaanderen) und Westflandern (West-Vlaanderen). Die 262 Wallonischen Städte und Gemeinden finden Sie in fünf Provinzen, i.e. Hennegau (Hainaut), Lüttich (Liège), Luxemburg (Luxembourg), Namur und Wallonisch Brabant (Brabant wallon). De Region Brüssel-Hauptstadt zählt 19 Gemeinden.