Die kommunalen Institutionen

In jeder Gemeinde gibt es einen Gemeinderat, der – in Abhängigkeit von der Einwohnerzahl - aus 7 bis 55 Mitgliedern gebildet wird. Der Rat regelt alles, was von „kommunalem Interesse“ ist, mit Hilfe von Gemeindeverordnungen.

Der Gemeinderat wählt die Gemeinderatsmitglieder, die gemeinsam mit dem Bürgermeister das Kollegium von Bürgermeister und Gemeinderatsmitgliedern bilden.

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