Die kommunalen Institutionen


In jeder Gemeinde gibt es einen Gemeinderat, der – in Abhängigkeit von der Einwohnerzahl - aus 7 bis 55 Mitgliedern gebildet wird. Der Rat regelt alles, was von „kommunalem Interesse“ ist, mit Hilfe von Gemeindeverordnungen.

Der Gemeinderat wählt die Gemeinderatsmitglieder, die gemeinsam mit dem Bürgermeister das Kollegium von Bürgermeister und Gemeinderatsmitgliedern bilden.

Der Bürgermeister wird durch den König unter der Verantwortung des Innenministers aus den Reihen der Mitglieder des Gemeinderates ernannt. Hierzu hat der Gesetzgeber bestimmt, dass die Gemeinderatsgmitglieder beim Gouverneur Kandidaten vorschlagen können.

In Ausnahmefällen kann der König einen Bürgermeister ernennen, der kein Gemeinderatsmitglied ist, und dies nach übereinstimmendem Rat der Ständigen Abordnung.

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