Die Zuständigkeiten der Gemeinschaften

Da Gemeinschaften auf der Vorstellung der „Sprache“ gründen und Sprache „an die Person gebunden“ ist, steht eine gewisse Zahl anderer Zuständigkeiten ganz deutlich mit den Gemeinschaften in Zusammenhang. Die Gemeinschaft ist zuständig für die Kultur (Theater, Bibliotheken, audiovisuelle Medien, ...), das Unterrichtswesen, den Gebrauch von Sprachen und die personengebundenen Angelegenheiten, die einerseits die Gesundheitspolitik (heilende und vorbeugende Medizin) und andererseits die Hilfe für Personen (Jugendschutz, soziale Unterstützung, Familienbeihilfe, Aufnahme von Einwanderern, ...) umfassen. Des weiteren sind sie für die wissenschaftliche Forschung und die mit ihren Befugnissen zusammenhängenden internationalen Beziehungen zuständig.