Die Provinzen


Seit der vierten Staatsreform gibt es zehn Provinzen.

Tatsächlich wurde die Provinz Brabant durch die vierte Staatsreform abgeschafft und durch zwei neue Provinzen ersetzt: Flämisch-Brabant und Wallonisch-Brabant.

Der in der Wallonischen Region gelegene Teil wurde zur Provinz Wallonisch-Brabant und der in der Flämischen Region gelegene Teil zur Provinz Flämisch-Brabant.

Das Gebiet der Region Brüssel-Hauptstadt bleibt übrig und fällt nicht unter die Einteilung in Provinzen. Die Zuständigkeiten in Bezug auf Gemeinschaftsangelegenheiten, die in dieser Region bei dem Provinzialrat und der Ständigen Abordnung der alten Provinz Brabant lagen, werden künftig durch die Flämische Gemeinschaftskommission, die Französische Gemeinschaftskommission und die Gemeinsame Gemeinschaftskommission wahrgenommen.

Die Zuständigkeiten hinsichtlich der regionalen oder föderalen Angelegenheiten, die in dieser Region dem Provinzialrat und der Ständigen Abordnung der alten Provinz Brabant zufielen, werden durch die Region Brüssel-Hauptstadt wahrgenommen.

Diese Aufteilung ist seit 1. Januar 1995 wirksam. Seit diesem Datum fällt Brüssel nicht mehr unter die Zuständigkeit der Provinz.

Die fünfte Staatsreform (das so genannte Lambermontabkommen) hat eine stattliche Anzahl von Befugnissen an die Regionen übertragen. Diese sind nun unmittelbar zuständig für die Ausführungsmaßnahmen, aber die föderale Gesetzgebung bleibt noch bestehen, so lange keine diesbezüglichen eigenen Dekrete durch die Regionen angenommen worden sind

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