Ein Selbstständiger übt eine gewinnbringende Berufstätigkeit aus, ohne dabei einem Arbeitgeber mit einem Arbeitsvertrag verbunden zu sein. Der Selbstständige ist also in gewissem Maße sein eigener 'Chef'.
Der Selbstständige wird auch im Bereich der sozialen Sicherheit als selbstständig betrachtet. Im Gegensatz zu Lohnabhängigen in der Privatwirtschaft oder im öffentlichen Sektor muss er also einer Sozialversicherungskasse beitreten und Sozialbeiträge bezahlen. Er muss sich außerdem bei einer Krankenkasse anmelden.
Neben diesen Verpflichtungen haben Sie als Selbstständiger auch bestimmte Ansprüche, was Kindergeld, Kranken- und Invaliditätsversicherung, Mutterschaftsversicherung, Pension und Überbrückungsgeld anbelangt.
Nähere Auskünfte über Ihre Rechte und Pflichten als Selbstständiger (fr) erhalten Sie auf der Website des FÖD Wirtschaft.
Ausführliche Informationen über die soziale Sicherheit der selbstständigen Unternehmer erhalten Sie auf der Website des Landesinstituts der Sozialversicherungen für Selbstständige (LISVS).