Umsatzsteuer

Von einem Unternehmen gelieferte Waren oder Dienstleistungen sind prinzipiell der Umsatzsteuer unterworfen.

Die Umsatzsteuer ist eine Verbrauchssteuer, die vom Endverbraucher gezahlt wird. Sie wird stufenweise erhoben, d. h. für jede Transaktion bei Herstellung und Vertrieb. Der normale Umsatzsteuersatz beträgt 21 %. Allerdings gibt es auch Sondersteuersätze von 0%, 6 % und 12 %, die auf bestimmte Kategorien von Waren und Dienstleistungen angewendet werden. Weitere Informationen zu den Steuersätzen (fr)

Als Umsatzsteuerpflichtiger müssen Sie bestimmte Vorschriften beachten:

  • Abgabe einer Erklärung über die selbstständige Tätigkeit, eine Änderungs- oder Einstellungserklärung
  • Führung einer Buchhaltung mit Rechnungsbuch und Einnahmenjournal (die Verpflichtungen sind je nach Umsatzbesteuerung unterschiedlich)
  • Periodische Umsatzsteuererklärung (vierteljährlich oder monatlich)
  • Besondere Umsatzsteuererklärung für Steuerpflichtige, die besonderen Umsatzsteuerveranlagungen unterliegen, welche nicht von den „klassischen“ Umsatzsteuererklärungen erfasst werden
  • Jährliche Aufstellung aller umsatzsteuerpflichtigen Kunden
  • Eine Aufstellung aller innergemeinschaftlichen Umsätze (mit andern EU-Ländern)

Weitere Informationen finden Sie unter der Rubrik Umsatzsteuer auf der Website des FÖD Finanzen (fr)

Aktuelles

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  • Wann bekommen Sie den Heizkostenzuschuss in Höhe von 100 Euro?

    Die automatisch zugeteilte Prämie ist auf der Abschlags- oder Abschlussrechnung Ihres Stromversorgers zwischen dem 18. April und dem 31. Juli 2022 deutlich mit dem Vermerk "Bundesheizungsprämie" gekennzeichnet.

    Die Bearbeitung der Fälle ist derzeit im Gange und wird bis Ende Juli 2022 dauern.

    Bis dahin sollten Sie Ihre Stromrechnungen im Auge behalten, um zu überprüfen, ob Sie Ihre Prämie von 100 Euro erhalten haben. Sollte dies bis zum 1. August 2022 nicht der Fall sein, müssen Sie sie beim FÖD Wirtschaft einfordern:

  • UBO: Nachfrist für die Registrierung

    Das belgische Gesetz zur Bekämpfung der Geldwäsche verpflichtet Unternehmen, (internationale) Vereinigungen ohne Gewinnzeck und Stiftungen, angemessene, genaue und aktuelle Informationen über ihre wirtschaftlichen Eigentümer (deren englisches Akronym „UBO“ – Ultimate Beneficial Owner" lautet) zu erfassen und auf dem neuesten Stand zu halten. Verwaltungsräte, Geschäftsführer usw. hatten bis zum 30. September 2019 Zeit, die Angaben über die wirtschaftlichen Eigentümer elektronisch an das UBO-Register zu übermitteln.