Verbraucher bei der Nutzung von Zahlungsdiensten besser geschützt

Am 9. August 2018 trat das Gesetz vom 19. Juli über Zahlungsdienste in Kraft. Es enthält einige neue Bestimmungen zum Schutz der Verbraucher bei der Nutzung von Zahlungsdiensten:

  • Der Händler darf dem Verbraucher für Zahlungen, sei es online oder im Geschäft, keine Kosten anrechnen. Zahlungen per Lastschrift oder Überweisung innerhalb der SEPA-Zone sind kostenfrei.
  • Der Betrag, der dem Verbraucher bei Verlust oder Diebstahl der Bankkarte in Rechnung gestellt wird, wird von 150 auf 50 Euro abgesenkt.
  • Bei gesicherten Zahlungen mit „starker Kunden-Authentifizierung“ gelten strengere Regeln, um so das Betrugsrisiko zu verringern.
  • Der Verbraucher ist bei Zahlungen, deren endgültige Höhe nicht im Voraus bekannt ist, besser geschützt, so zum Beispiel beim Tanken oder bei Hotelreservierungen.
  • Die bedingungslose Erstattung einer Lastschrift durch die Bank wurde gesetzlich verankert.
  • Zahlungsdienstleister sind verpflichtet, ein internes Beschwerdeverfahren einzurichten.

 

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