Beschlüsse des Konzertierungsausschusses vom 18. Dezember 2020

Der Konzertierungsausschuss hat heute die epidemiologische Situation des Coronavirus in unserem Land erörtert. Nach einem bedeutenden Rückgang der Zahlen in den letzten acht Wochen ist der Abschwung zum Stillstand gekommen. Daher hat der Konzertierungsausschuss beschlossen, dass es derzeit nicht möglich ist, die geltenden Maßnahmen zu lockern. Wohl aber wird es zusätzliche Maßnahmen und eine strengere Überwachung der bestehenden Regeln geben.

1. Einhaltung der Anzahl Kontakte

Der Konzertierungsausschuss erinnert daran, wie wichtig es ist, dass die geltenden Kontaktregeln auch in der Weihnachtszeit ordnungsgemäß eingehalten werden:

  • Höchstens ein enger Kontakt pro Haushalt.
  • Für Zusammenkünfte im Freien gilt weiterhin die Vier-Personen-Regel.
  • An Heiligabend oder am ersten Weihnachtstag dürfen Alleinstehende ihre beiden Kontakte gleichzeitig empfangen.

Zudem gilt ein allgemeines Verbot des Verkaufs und der Verwendung von Feuerwerk.

2. Strenge Reisevorschriften

Von Reisen wird dringendst abgeraten. Für diejenigen, die dennoch verreisen, werden die Regeln verschärft. Jeder, der sich länger als 48 Stunden in einer roten Zone aufhält, gilt als Hochrisikokontakt.

  • Nach der Rückkehr von der Reise muss eine obligatorische Quarantäne von 7 Tagen eingehalten werden, die bei einem anschließenden negativen Testergebnis verlassen werden kann. Diese Quarantäne ist nicht zwingend erforderlich, wenn aus dem Passenger Location Form (PLF) des Reisenden hervorgeht, dass aufgrund seines Verhaltens das Ansteckungsrisiko gering ist. Die Bewertung dieses Risikos anhand des PLF wird verschärft.
  • Anfang 2021 wird ein neues PLF-System eingeführt, bei dem zwischen Geschäftsreisen und Privatreisen unterschieden wird. Geschäftsreisende mit einer Arbeitgeberbescheinigung müssen sich nicht mehr in Quarantäne begeben, wenn ihr PLF kein Risikoverhalten erkennen lässt. Alle anderen Reisenden müssen unter allen Umständen die Quarantäne einhalten.
  • Alle Nichteinwohner, die aus einer roten Zone nach Belgien reisen, müssen ab dem 25. Dezember ein aktuelles (max. 48 Stunden altes) negatives Testergebnis vorlegen.

Darüber hinaus wird bei der Ankunft in Belgien verstärkt kontrolliert, ob das PLF ausgefüllt ist. Auch die Kontrolle der Einhaltung der vorgeschriebenen Quarantäne wird verschärft.

3. Kein Erlebnis-Shopping

Die Städte und Gemeinden werden aufgefordert, ihre Anstrengungen zur Verhinderung von unerlaubten Ansammlungen, Erlebnis-Shopping und grenzüberschreitenden Einkäufen fortzusetzen und gegebenenfalls zu verstärken.

Einkäufe müssen individuell erfolgen und dürfen höchstens 30 Minuten dauern.

4. Verstärkte Kontrolle des obligatorischen Homeoffice

Die Überwachung des Homeoffice wird strenger, sowohl im privaten als auch im öffentlichen Sektor.

Gewerkschaften und Arbeitgeber werden aufgefordert, verstärkende Maßnahmen vorzuschlagen, insbesondere zur Vermeidung von Hochrisikosituationen.

Die Ausschüsse für Gefahrenverhütung und Schutz am Arbeitsplatz helfen bei der Überwachung der Einhaltung der Gesundheitsmaßnahmen und der Regeln in Bezug auf den Sicherheitsabstand.