Beschlüsse des Konzertierungsausschusses vom 27. November 2020
Der Konzertierungsausschuss hat folgende Beschlüsse getroffen:
1. Wiedereröffnung der Geschäfte unter strengen Auflagen
Nicht-wesentliche Geschäfte können ab 1. Dezember 2020 wieder öffnen.
Es gelten jedoch strenge Hygieneauflagen:
- Strikte Einhaltung der Grundregeln, wie Händewaschen, Abstand halten, Maske tragen.
- Die Schutzmaßnahmen müssen so angekündigt werden, dass sie für alle Besucher, einschließlich der Mitarbeiter und Lieferanten, sichtbar sind.
- Desinfektions-Handgel muss am Eingang verfügbar sein. jeder, der das Geschäft betritt, muss seine Hände desinfizieren.
- Das Personal wird entsprechend geschult.
- Beim Shopping darf nur eine erwachsene Person die Einkäufe tätigen. Die Begleitung durch Kinder bis einschließlich 18 Jahren ist so weit wie möglich einzuschränken.
- Der Aufenthalt im Geschäft ist so kurz wie möglich zu halten, es gilt die Obergrenze von maximal 30 Minuten.
- Das Geschäft ist auch für die Organisation der Warteschlange vor dem Ladenlokal verantwortlich. Die Beaufsichtigung der Warteschlange vor dem Geschäft muss so organisiert werden, dass die Abstandsregeln eingehalten werden. Die Organisation außerhalb des Ladenlokals erfolgt gemäß den Richtlinien der örtlichen Behörden.
Die Auflagen erstrecken sich auch auf die maximale Anzahl von Kunden pro Quadratmeter Verkaufsfläche:
- Für Geschäfte gilt die Regel 1 Kunde pro 10 Quadratmeter Verkaufsfläche.
- Geschäfte mit weniger als 20 Quadratmetern Verkaufsfläche dürfen maximal zwei Kunden gleichzeitig empfangen, vorausgesetzt, dass die Abstandsregeln eingehalten werden.
- Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von mehr als 400 Quadratmetern müssen eine Zugangskontrolle einrichten.
- Der Zugang zu Einkaufszentren, Einkaufsstraßen und Parkplätzen wird von den zuständigen städtischen Behörden gemäß den Anweisungen des Innenministers so organisiert, dass die Abstandsregeln eingehalten werden, insbesondere die Einhaltung eines Abstands von 1,5 Metern zwischen den einzelnen Personen.
Museen und Schwimmbäder können entsprechend dem Protokoll ihres Sektors öffnen.
2. Weihnachtszeit
Auch während der Weihnachtszeit bleiben die Regeln bezüglich der sozialen Kontakte weiterhin in Kraft. Im Hinblick auf das psychosoziale Wohlergehen können Alleinstehende ihre beiden engen Kontaktpersonen zugleich einladen, entweder am 24. oder am 25. Dezember.
Für Versammlungen im Freien gilt weiterhin die Vierer-Regel.
Die Ausgangssperre zwischen 0.00 und 5.00 Uhr bleibt in Kraft, ebenso wie das allgemeine Versammlungsverbot. Außerdem gilt ein allgemeines Verbot für den Verkauf und das Abbrennen von Feuerwerkskörpern.
3. Verschärfte Reisekontrollen
Personen, die sich länger als 48 Stunden im Ausland aufgehalten haben und sich länger als 48 Stunden in Belgien aufhalten wollen, werden von der Polizei verstärkt kontrolliert:
- Das Passagier-Lokalisierungsformular muss ausgefüllt werden.
- Die vorgeschriebene Quarantäne muss eingehalten werden.
Alle zuvor genannten Maßnahmen gelten bis zum 15. Januar 2021. Anfang Januar wird anhand der medizinischen Indikatoren bewertet, ob und für welche Sektoren ein Übergang in die Managementphase (siehe unten) machbar ist.
Absteigende Phase und Managementphase
Der Konzertierungsausschuss hat ebenfalls beschlossen, das Gesundheitsmanagement in zwei Phasen zu gliedern:
- eine absteigende Phase, in der die Infektionszahlen durch strenge Auflagen so schnell wie möglich verringert werden sollen,
- eine Managementphase, in der die sektoriellen Protokolle gelten. Sektorielle Protokolle, von denen es je nach Alarmstufe mehrere Versionen gibt, werden dabei auf ein Protokoll pro Sektor reduziert, das während der Managementphase gilt und vorschreibt, wie man sich in einer Gesellschaft, die einen ausreichenden Schutz vor dem Coronavirus bietet, verhalten muss.
Um von der absteigenden Phase in die Managementphase übergehen zu können, muss die Inzidenzrate lange genug auf einem niedrigen Niveau bleiben. Außerdem werden sich nicht alle Sektoren zur gleichen Zeit in der gleichen Phase befinden. Dies wird weitgehend vom epidemiologischen Risiko des jeweiligen Sektors abhängen.