Coronavirus: erweiterte Maßnahmen

Auf der Sitzung des um die Ministerpräsidenten erweiterten Nationalen Sicherheitsrates am Dienstag, 17. März, wurde eine Verschärfung der Maßnahmen beschlossen. Einerseits basieren diese Maßnahmen auf der Entwicklung der Ausbreitung von Covid-19 in Belgien. Andererseits wurden sie von den neuen Schlussfolgerungen und Empfehlungen des CELEVAL (Evaluierungsstelle) abgeleitet, die gestern und heute Morgen formuliert wurden.

Die getroffenen Entscheidungen sind erneut das Ergebnis einer engen Zusammenarbeit aller Regierungsstellen, was für eine effiziente Bewältigung der gegenwärtigen Krise unerlässlich ist. Alle Teilnehmer der Sitzung sind sich bewusst, wie weitreichend die nachstehenden Maßnahmen für uns alle sind und wie stark sie sich auf das tägliche Leben auswirken werden. Doch der Ernst der Lage und der Schutz der öffentlichen Gesundheit machen diese Opfer unabdingbar.

Die Behörden zählen auf das Pflichtbewusstsein eines jeden Belgiers und auf die Einhaltung dieser Bestimmungen, die zum eigenen und zum Schutz unserer Verwandten und nahestehenden Personen getroffen wurden. Nur das persönliche Engagement jedes Einzelnen kann gewährleisten, dass diese Maßnahmen tatsächlich eine Auswirkung auf die Situation haben.

Die nachgenannten Maßnahmen treten am Mittwoch, 18. März um 12 Uhr, in Kraft und gelten bis einschließlich 5. April. Die Situation wird weiterhin tagesaktuell bewertet und kann im Laufe der Entwicklung angepasst werden.

(1) Die Bürger sind verpflichtet zu Hause zu bleiben, um Kontakte außerhalb ihrer unmittelbaren Familie möglichst zu vermeiden:

  • Außer, um zur Arbeit zu gelangen
  • Ausgenommen sind unverzichtbare Besorgungen (Arzt, Lebensmittelgeschäft, Post, Bank, Apotheke, Tanken oder Hilfe für Menschen in Not).
  • Bewegung im Freien wird weiterhin erlaubt und sogar empfohlen. Dies kann in Begleitung von Familienmitgliedern, die unter demselben Dach leben, und einem Freund erfolgen. Der Ausgang mit der Familie, die unter dem gleichen Dach lebt, ist erlaubt. Wichtig hierbei ist, dass man genügend Abstand zueinander hält.
  • Versammlungen sind nicht erlaubt.

(2) Unternehmen sind – unabhängig von der Größe – ausnahmslos verpflichtet, für alle Funktionen Telearbeit zu organisieren, soweit dies möglich ist.

  • Bei denjenigen Unternehmen, für die dies nicht möglich ist, ist die Soziale Distanzierung (Abstand zu anderen Personen) strikt einzuhalten. Diese Vorschrift gilt sowohl bei der Ausführung der Arbeit als auch bei den vom Arbeitgeber organisierten Transporten. Wenn es Unternehmen nicht möglich ist, diesen Verpflichtungen nachzukommen, müssen sie schließen.
  • Sollten die Behörden feststellen, dass die Soziale Distanzierung nicht eingehalten wird, droht dem Unternehmen zunächst eine hohe Geldstrafe; bei einem erneuten Verstoß gegen diese Vorschrift muss das Unternehmen schließen.
  • Diese Bestimmungen gelten nicht für kritische Sektoren und unverzichtbare Dienstleistungen. Letztere müssen jedoch sicherstellen, dass die Regeln der Soziale Distanzierung so weit wie möglich eingehalten werden.

(3) Was die nicht wesentlichen Geschäfte und Betriebe betrifft, so bleiben sie mit Ausnahme von Lebensmittelgeschäften, Apotheken, Tierfuttergeschäften und Zeitungsläden geschlossen.

  • Darüber hinaus ist der Zugang zu den Supermärkten auf eine bestimmte Kundenzahl begrenzt (eine Person pro zehn Quadratmeter und dreißig Minuten pro Kunde).
  • Die Cafés müssen unbedingt ihr Terrassenmobiliar ins Innere verbringen.
  • Night Shops können bis 22 Uhr geöffnet bleiben, wobei die Anweisungen bezüglich der sozialen Distanzierung zu beachten sind.
  • Friseure schließen von Mitternacht am 24. März bis zum 5. April.

(4) Die öffentlichen Verkehrsmittel müssen so organisiert werden, dass die soziale Distanzierung gewährleistet bleibt.

(5) Reisen außerhalb Belgiens, die nicht unverzichtbar sind, sind bis zum 5. April verboten.

(6) Die Märkte im Freien werden geschlossen. Essensstände sind nur dort erlaubt, wo sie unentbehrlich sind.

Schließlich weisen wir nochmals mit Nachdruck darauf hin, dass die elementaren Hygienemaßnahmen weiterhin gültig bleiben.

Alle aktuellen Informationen sind zudem auf der Website https://www.info-coronavirus.be/de/verfügbar. Die Rufnummer 0800.14.689 steht weiterhin (von 8.00 bis 20.00 Uhr) zur Verfügung, um Fragen von Bürgern zu beantworten.

Hier können Sie die Pressekonferenz nochmals ansehen: https://www.youtube.com/watch?v=sKmmV08R4_I&feature=emb_logo

Weitere Informationen: