Der Konzertierungsausschuss beschließt strengere Maßnahmen und ernennt einen COVID-19-Kommissar

Die föderale Regierung und die Ministerpräsidenten der föderalen Einheiten haben sich heute mit der epidemiologischen Lage der COVID-19-Pandemie befasst. Der Konzertierungsausschuss erachtet die Situation als besonders ernst und hat daher beschlossen, die Maßnahmen zu verschärfen. Der Konzertierungsausschuss ernannte des Weiteren einen COVID-19-Kommissar.

1) Verstärkung der Maßnahmen

Die aktuelle Entwicklung der Pandemie ist besonders besorgniserregend; die Zahl der Infektionen, Krankenhauseinweisungen und Todesfälle nimmt zu. Um eine allgemeine Ausgangssperre zu vermeiden, hat der Konzertierungsausschuss nach Kenntnisnahme einer Stellungnahme des CELEVAL beschlossen, eine Reihe von Maßnahmen zu verstärken.

  • Enge Kontakte: Beschränkung auf maximal 3 enge Kontakte pro Monat. Als engen Kontakt bezeichnet man den Kontakt zu einer Person in einem Abstand von weniger als 1,50 m ohne Maske.
  • Private Zusammenkünfte zu Hause: maximal 4 Personen, unter Einhaltung des Sicherheitsabstandes bzw. mit Maske, falls der Abstand nicht eingehalten werden kann.
  • Cafés, Cafeterien und andere Orte, an denen Getränke serviert werden: maximal 4 Personen pro Tisch, mit Ausnahme von Personen, die in einem Haushalt leben.
  • Nicht organisierte Zusammenkünfte im Freien: maximal 4 Personen, mit Ausnahme von Personen, die in einem Haushalt leben.
  • Schließung der Cafés: 23:00 Uhr.
  • Weitere Anstrengungen zur Sensibilisierung und Einhaltung der Maßnahmen, um sicherzustellen, dass diese überall umgesetzt werden.
  • Homeoffice wird an mehreren Tagen pro Woche dringend empfohlen.

Diese Maßnahmen bilden die „nationale Grundlage“. In den Provinzen, in denen sich die Situation (basierend auf dem künftigen Barometer) verschlechtert, muss der Gouverneur in Absprache mit dem Minister des Innern und dem COVID-19-Kommissar Vorschläge für zusätzliche Maßnahmen vorlegen. Diese Maßnahmen können für die gesamte Provinz oder einen Teil davon gelten.

Eine strikte Einhaltung dieser Maßnahmen ist absolut notwendig, um unser Gesundheitssystem zu schützen, die Schulen so weit wie möglich offen zu halten sowie den älteren und gefährdeten Menschen Schutz zu gewähren. Werden diese Maßnahmen nicht befolgt, sind noch strengere Auflagen erforderlich. Unser soziales Leben wird dann noch weiter eingeschränkt und unsere Wirtschaft ernsthaft beeinträchtigt werden. Die Einhaltung dieser Maßnahmen liegt in unser aller Verantwortun

Diese Maßnahmen gelten landesweit von Freitag, dem 9. Oktober, bis einschließlich 9. November. Im Anschluss werden sie erneut bewertet.

2) Ernennung eines COVID-19-Kommissars

Der Konzertierungsausschuss hat Herrn M. Pedro FACON zum COVID-19-Kommissar ernannt. Er wird unterstützt von Frau Carole SCHIRVEL als beigeordnete COVID-19-Kommissarin. Der Konzertierungsausschuss beauftragte den COVID-19-Kommissar damit, das Barometer schnellstmöglich einsatzbereit zu machen und zwar insbesondere durch die Anpassung der sektoralen Protokolle und die Aufnahme eines Kommunikationsplans.

Der COVID-19-Kommissar wird damit beauftragt, die Gesundheitspolitik der Föderalbehörden und der Gliedstaaten zu koordinieren. Sein Mandat ist für einen Zeitraum von 12 Monaten festgelegt und kann um weitere sechs Monate verlängert werden.

Der Kommissar wird von einem inter- und multidisziplinären wissenschaftlichen Ausschuss unterstützt, der durch ausländische Wissenschaftler ergänzt werden kann, sowie von einem Team aus Projektleitern, die die Kenntnisse über das Virus ständig und strukturiert aktualisieren und die sozialen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Auswirkungen der Maßnahmen überwachen.

3) Weiterentwicklung des COVID-19-Barometers

Der Konzertierungsausschuss hat die Arbeitsergebnisse des CELEVAL hinsichtlich des Barometers zur Kenntnis genommen. Der COVID-19-Kommissar ist mit der Weiterentwicklung des Barometers beauftragt, insbesondere mit der Anpassung der sektoralen Protokolle und deren Integration in das Barometer. So müssen in jeder Phase (Farbe) des Barometers die spezifischen Maßnahmen, die in den verschiedenen Sektoren greifen, klar ersichtlich sein. Sobald die Entwicklung des Barometers abgeschlossen und es mit eindeutigen Indikatoren ausgestattet ist, wird es einem Belastungstest unterzogen und kann im Anschluss zum Einsatz kommen.