Ergänzende sozioökonomische Maßnahmen und Maßnahmen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit im Kampf gegen Covid-19

Am Samstag, dem 11. April, trat das um die Präsidenten bzw. die Vertreter der zehn Parteien (N-VA, PS, MR, Ecolo, CD&V, Open-VLD, sp.a, Groen, cdH, DéFI) erweiterte Kernkabinett virtuell zusammen. Auf der Tagesordnung standen einige einfache Erlasse oder Sondervollmachten:

  • Die Einführung eines vorübergehenden Moratoriums für Unternehmenskonkurse. Während dieser schwierigen Zeit werden Schuldnerunternehmen – die sich aufgrund der Auswirkungen des Covid-19 in Schwierigkeiten befinden – vor Sicherungs- und vollstreckbaren Pfändungen, sowie vor Konkursanträgen und einer gerichtlichen Auflösung geschützt. Darüber hinaus werden die im Rahmen einer Reorganisation vorgesehenen Zahlungsfristen verlängert, und Verträge, die vor Inkrafttreten des K. E. abgeschlossen wurden, können weder einseitig noch durch rechtliche Schritte aufgelöst werden.
     
  • Steuerbefreiung für freiwillig geleistete Überstunden (220 Stunden) in den sogenannten  „kritischen Sektoren“ (vgl. Anhang M. E. 23.03.2020) bis 30. Juni 2020.
     
  • Die Möglichkeit für vorübergehend in Kurzarbeit befindliche Arbeitnehmer, zeitweilig, flexibel und ohne Einkommensverlust im Gartenbau- und Forstsektor zu arbeiten. Dabei erhält der Arbeitnehmer beispielsweise für einen vollen Arbeitstag den normalen Lohn für die ausgeübte Tätigkeit sowie 75 % des Kurzarbeitergelds.
     
  • Eine Lockerung der Bestimmungen bezüglich flexibler Arbeitszeiten, der Entsendung sowie der Zeitarbeit, um die befristete Bereitstellung von Festangestellten aus anderen Unternehmen an Arbeitgeber in „kritischen“ Sektoren zu erleichtern. Die Mechanismen zum Schutz der Arbeitnehmer vor Sozialdumping - wie das Prinzip des gleichen Lohns für gleiche Arbeit – gelten natürlich weiterhin fort.
     
  • Die Neutralisierung der Arbeitszeiten von Studierenden in der zweiten Hälfte des Jahres 2020, sodass diese nicht auf die Quote (475 Stunden pro Jahr) angerechnet werden und sie somit als Arbeitskräfte die „kritischen“ Sektoren wie den Einzelhandel oder den Lebensmittelsektor stärken können.
     
  • Die Möglichkeit kurzer aufeinanderfolgender, befristeter Arbeitsverträge in den „kritischen“ Sektoren für einen Zeitraum von drei Monaten.
     
  • Zugang der Asylsuchenden zum Arbeitsmarkt unter der Voraussetzung, dass sie ihren Antrag beim GKFS gestellt haben. Sie können während der Dauer ihres Verfahrens arbeiten, dies gilt auch für die Dauer eines etwaigen Rechtsbehelfs beim Rat für Ausländerstreitsachen. Ziel ist es, den Arbeitskräftemangel, insbesondere bei Saisonarbeitern, auszugleichen.
     
  • Einfrieren der Degressivität der Arbeitslosenunterstützung während der Krise.
     
  • Bestätigung eines Überbrückungsgelds für Selbständige im Nebenberuf: „klassisch“, wenn es sich um Selbständige handelt, die den Höchstbetrag einzahlen; „angepasst“ für bestimmte Selbständige im Nebenberuf (Einkommen zwischen 6996,89 und 13993,78) und aktive Rentner (Einkommen >6996.89), die aufgrund von Covid-19 gezwungen sind, ihre Tätigkeit einzustellen.
     
  • Im Gesundheitsbereich wurde der gesetzliche Rahmen erörtert, um – als letztes Mittel – die Arbeitsverpflichtung von Mitarbeitern des Gesundheitssektors zu ermöglichen, die noch nicht im Rahmen der Krise eingesetzt wurden, um die vorhandene Kapazität an Pflegepersonal, das bei der Bewältigung der Krise helfen könnte, insbesondere in den Altenheimen, zu erhalten oder sogar aufzustocken. Diese Option hängt von der Dringlichkeit der Situation ab. Der freiwilligen Rekrutierung bzw. der Unterstützung durch Arbeitnehmer, die derzeit aus wirtschaftlichen Gründen kurzarbeiten, wird der Vorzug eingeräumt.
     
  • Ebenfalls debattiert wurde die zeitweilige Übertragung von Gesetzgebungsbefugnissen auf die Gesundheitsministerin (für Regelungen und Fristen) sowie den Hauptgeschäftsführer des LIKIV (für technische Aspekte), um den Zugang zur Gesundheitsversorgung zu gewährleisten. Beispielsweise könnten Alternativen zum Arztbesuch entwickelt werden (wie dies bereits der Fall ist), geringfügige Anpassungen für die Kostenerstattung vorgenommen werden oder Gesundheitsdienstleister, die die Bedingungen nicht mehr erfüllen, geschützt werden (z. B. Untersuchung per Videokonferenz, wenn ansonsten ein Praxisbesuch vorgeschrieben ist). Diese Entscheidungen werden in gezielter Absprache mit den Krankenkassen und den Dienstleistern innerhalb des LIKIV getroffen. Maßnahmen mit Auswirkungen auf den Haushalt müssen der Verwaltungs- und Haushaltskontrolle unterliegen.

Dieses Maßnahmenpaket wird am Wochenende vom Ministerrat verabschiedet, bevor es an den Staatsrat weitergeleitet wird.

  • Schließlich wurde während des Treffens auch die Gewährung staatlicher Bürgschaften für bestimmte Kredite erörtert, die zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus aufgenommen wurden. Dieser Erlass zielt darauf ab, neue Darlehen an Unternehmen außerhalb des Finanzsektors, einschließlich der Selbständigen und juristischen Personen des gemeinnützigen Sektors, bis zu einem Betrag von 50 Milliarden zu besichern. Diese Maßnahme tritt rückwirkend (1. April 2020) in Kraft und wird an diesem Wochenende vom Ministerrat zur Veröffentlichung im Belgischen Staatsblatt endgültig verabschiedet.