Konzertierungsausschuss beschließt Wintermaßnahmen mit sofortiger Wirkung

Der Konzertierungsausschuss hat heute festgestellt, dass sich die Lage in Bezug auf das Coronavirus in unserem Land rapide verschlechtert, was zu einer Überlastung des Gesundheitspflegesystems, zu Personalmangel im Pflegesektor und zu Verzögerungen in der Patientenversorgung führt. Der Konzertierungsausschuss hat daher ein neues Maßnahmenpaket beschlossen, um die Zahl der Kontakte zu begrenzen.

Die Gesundheitslage hat sich seit der letzten Sitzung des Konzertierungsausschusses weiter verschlechtert. Die Zahlen der Infektionen und der Krankenhausaufnahmen und die Belastung der Intensivstationen haben weiter zugenommen. Zwar wurde mit einem weiteren zeitweiligen Anstieg gerechnet, doch ist dieser weit über die negativsten erwarteten Szenarien hinausgegangen.

Infolgedessen hat sich auch die Situation im Pflegesektor weiter verschlechtert, insbesondere für die Hausärzte, Testzentren und Krankenhäuser. Darüber hinaus sind 10 % der Intensivbetten aufgrund von Personalmangel nicht verfügbar. Das Ergebnis ist eine weitere Verzögerung der Behandlung bestimmter Patienten, sowohl in der Primärversorgung als auch in den Krankenhäusern.

Der Konzertierungsausschuss hat daher eine Reihe von Entscheidungen getroffen, um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen und die Arbeitslast in der Pflege beherrschbarer zu machen. Diese Maßnahmen werden am 15. Dezember bewertet.

1. Zusätzliche Impfungen

Nach der Auffrischungsimpfung für gefährdete und spezifische Zielgruppen, insbesondere Personen über 65 Jahre, Gesundheitsdienstleister, Personen mit Immunschwäche und Personen, die mit Johnson & Johnson geimpft wurden, sollte die gesamte Bevölkerung so bald wie möglich eine zusätzliche Impfdosis erhalten.

Das Maximalziel besteht darin, dass die Bürger vier Monate (Johnson & Johnson und AstraZeneca) bzw. sechs Monate (Pfizer und Moderna) nach der letzten Dosis eine Booster-Impfung mit einem mRNA-Impfstoff erhalten.

Der Konzertierungsausschuss fordert, dass der auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhende operative Plan, den die Interministerielle Konferenz (IMK) Volksgesundheit bis zum 27. November ausarbeiten wird, so bald wie möglich umgesetzt wird, damit die Kapazität der Impfkampagne schnell und deutlich erhöht werden kann und möglichst viele Menschen noch vor Weihnachten geimpft werden können. Diese Personen müssen die Möglichkeit haben, sich über ein flexibles Online-System wie QVAX anzumelden.

Angesichts der jüngsten Billigung durch die EMA erwartet der Ausschuss, dass der Hohe Gesundheits¬rat und der Beratende Ausschuss für Bioethik so bald wie möglich ihre Stellungnahmen im Hinblick auf einen möglichen Beginn der Impfung auf freiwilliger Basis von Kindern im Alter von 5 bis 11 Jahren abgeben.

2. Wintermaßnahmen

Private Zusammenkünfte

Private Zusammenkünfte in Innenräumen sind verboten, mit Ausnahme von Hochzeiten und Bestattungen (Empfang nach der Zeremonie). Diese müssen ab 50 Personen in Innenräumen und 100 Personen im Freien mit dem CST organisiert werden. Es gelten die Horeca-Modalitäten, wobei das Tanzen mit Maske jedoch erlaubt ist.

Diese Bestimmung gilt nicht für Zusammenkünfte in Privatwohnungen. Der Ausschuss befürwortet nachdrücklich die Verwendung von Selbsttests beim Empfang von Gästen in Privatwohnungen.

Die Nutzung des CST gilt nicht für private Zusammenkünfte in Privatwohnungen, außer bei Inanspruchnahme von Horeca-Tätigkeiten eines professionellen Anbieters.

Werden gewerbsmäßig organisierte Horeca-Dienste in Anspruch genommen, sind diese Dienstleistungen ebenfalls auf die Zeit zwischen 5 und 23 Uhr beschränkt; Hochzeiten sind hiervon ausgenommen.

Horeca-Tätigkeiten

Die Anzahl Personen pro Tisch ist auf 6 begrenzt. Ein Haushalt darf sich einen Tisch teilen, unabhängig von der Größe dieses Haushalts.

Nur Sitzplätze an Tischen sind erlaubt.

Die Öffnungszeiten sind von 5 Uhr morgens bis 23 Uhr abends begrenzt.

Diskotheken und Tanzlokale

Diskotheken und Tanzlokale müssen schließen.

Öffentliche Ereignisse

Öffentliche Ereignisse in Innenräumen: nur Sitzplätze sind erlaubt, entsprechend den CST-Regeln in Verbindung mit dem Tragen einer Maske.

Öffentliche Ereignisse im Freien: Wenn die Veranstalter die Regeln des Social Distancing und den Abstand von 1,5 Metern zwischen den Gruppen nicht einhalten, wird das Ereignis geschlossen.

Die im Horeca-Sektor anwendbaren Modalitäten gelten auch für Ereignisse.

Die Maßnahmen für Ereignisse, die gewerbsmäßig organisiert werden, treten am 29. November in Kraft.

Handelsmessen

Der Ausschuss bestätigt die Pflicht zum Tragen einer Maske auf Handelsmessen.

Die föderierten Teilgebiete erlassen die erforderlichen Verordnungsbestimmungen für eine allgemeine Nutzung des CST auf diesen Messen.

Sportwettkämpfe

Sportwettkämpfe in Innenräumen, sowohl im Amateur- als auch im Profibereich, finden ohne Publikum statt. Teilnehmer bis zum Alter von 18 Jahren einschließlich dürfen jedoch von ihren Eltern begleitet werden.

Pflichtunterrichtswesen

Die für das Unterrichtswesen zuständigen Minister werden ein Maßnahmenpaket ausarbeiten, das insbesondere Folgendes betrifft:

  • Maskenpflicht,
  • Luftqualität und verbesserte Belüftung,
  • Trennung der Klassengruppen,
  • Suche nach Hochrisikokontakten (Tracing und Früherkennung),
  • außerschulische Aktivitäten.

Die für das Unterrichtswesen und das Hochschulwesen zuständigen Minister werden gebeten, auf der Grundlage der Konzertierung mit den Dachorganisationen und Gewerkschaften zusätzliche Vorschläge auszuarbeiten.

Jugendaktivitäten

Die für die Jugend zuständigen Minister werden gebeten, bis zum 29. November zusätzliche Vorschläge zu Beschränkungen und Sicherheitsmaßnahmen auszuarbeiten, die bei Jugendaktivitäten in Innenräumen zu beachten sind, wobei die epidemiologischen Risiken durch die Vermischung von Jugendlichen aus verschiedenen Klassen und Schulen zu berücksichtigen sind.

Homeoffice

Der Zeitraum, in dem höchstens ein Rückkehrtag zum Arbeitsplatz vorgesehen werden darf, gilt bis zum 19. Dezember statt bis zum 12. Dezember.

Der Zeitraum, in dem pro Woche höchstens zwei Rückkehrtage zum Arbeitsplatz vorgesehen werden können, beginnt somit am 20. Dezember.

3. Einhaltung der Maßnahmen

Die Polizei- und die Inspektionsdienste werden beauftragt, bei Verstößen gegen die Maßnahmen streng vorzugehen.

Die zuständigen Minister und Bürgermeister werden aufgefordert, den Polizei- und Inspektions¬diensten die erforderlichen Anweisungen zu erteilen.

4. Abschließend noch drei Leitlinien für mehr Sicherheit

  • Begrenzen Sie Ihre Kontakte. Passen Sie Ihr Verhalten an und seien Sie besonders in Anwesenheit schutzbedürftiger Personen sehr vorsichtig. Wenn Sie sich dennoch mit Freunden treffen möchten, tun Sie dies vorzugsweise im Freien.
  • Verwenden Sie Selbsttests. Wenn Sie zu Hause Gäste empfangen, machen Sie einen Selbsttest und tragen Sie eine Maske. So gehen Sie auf Nummer sicher. Selbsttests sind in den Apotheken und auch in Supermärkten erhältlich.
  • Lüften Sie. Sorgen Sie für eine ausreichende Belüftung der Innenräume. Das ist ohnehin gesund, aber besonders in diesen Zeiten, in denen das Coronavirus zirkuliert.