Konzertierungsausschuss: Nächste Phase im Sommer-Plan ab 27. Juni

Die Föderalregierung und die Regierungen der föderierten Teilgebiete haben heute im Konzertierungsausschuss beschlossen, die nächste Phase im “Sommer”-Plan am 27. Juni zu aktivieren.

Der Konzertierungsausschuss stellt fest, dass in den letzten sieben Tagen die Zahl der täglichen Krankenhausaufnahmen weniger als 75 und die Zahl der mit Coronavirus-Patienten belegten Krankenhausbetten weniger als 1000 beträgt. Im gleichen Zeitraum ist die Positivitätsrate unter 4 % gesunken.

Vollständige Impfung

Der Konzertierungsausschuss unterstreicht, wie wichtig eine vollständige Impfung für einen optimalen Schutz ist. Das Ziel bleibt, so viele Menschen wie möglich in so wenig Zeit wie möglich zu impfen. Bei Zusammentreffen von vollständig geimpften und teilweise geimpften Personen wird weiter dringend empfohlen, einen Abstand von eineinhalb Metern und das Tragen einer Schutzmaske einzuhalten.

27. Juni 2021: neue Phase des “Sommer”-Plans

Der Rückgang der Zahl der Infektionen und Krankenhausaufenthalte erlaubt es uns, ab dem 27. Juni eine neue Phase des “Sommer”-Plans" einzuläuten.

1.    Soziale Kontakte: bis zu acht Personen innen, Mitglieder der eigenen Familie und Kinder bis zu 12 Jahren nicht einbegriffen. Diese Regel gilt auch für den Familienurlaub in Ferienwohnungen.

Für Ferienwohnungen, die mehr als 15 Personen beherbergen können, gelten keine Einschränkungen, sofern die geltenden Protokolle eingehalten werden.

2.    Einkaufen: Aufhebung der Beschränkung der Anzahl Personen, mit denen Sie einkaufen können. Das Tragen einer Schutzmaske ist weiterhin Pflicht.
3.    Horeca:
•    Maximal acht Personen pro Tisch, Kinder bis zu 12 Jahren nicht einbegriffen. Mitglieder desselben Haushalts dürfen jedoch zusammen an einem Tisch sitzen.
•    Die vorgeschriebene Schließungszeit wird auf 1 Uhr nachts hinausgeschoben. Diese Grenze gilt auch für Horeca-Hauslieferungen und Night Shops.
•    Die Verwendung von Plexiglas ist auf Terrassen als Alternative zur Eineinhalb-Meter-Regel zwischen Tischen erlaubt.
•    Kneipensport und Glücksspiele sind erlaubt, sofern eine Schutzmaske getragen wird.
•    Bei Banketten und Empfängen gibt es keine Begrenzung der Anzahl Teilnehmer mehr. Sie folgen den Regeln des Hotel- und Gaststättengewerbes.
4.    Kulte: bis zu 200 Personen innen und bis zu 400 Personen außen. Bei Verwendung des CERM oder CIRM gelten die Bestimmungen für den Veranstaltungssektor.
5.    Märkte, Jahrmärkte, Straßenverkäufe, Floh- und Trödelmärkte: Bei einer zu erwartenden Besucherzahl von mehr als 5.000 Personen ist ein Einbahnverkehrsplan mit getrennten Ein- und Ausgängen erforderlich. Im Juli und August ist das Tragen einer Schutzmaske Pflicht.
6.    Kirmessen: Bei einer erwarteten Besucherzahl von mehr als 5.000 Personen ist ein Einbahnverkehrsplan mit getrennten Ein- und Ausgängen erforderlich. Im Juli und August ist das Tragen einer Schutzmaske Pflicht. Händedesinfektion vor Attraktionen und Einhaltung des Social Distancing zwischen Besuchern oder zugelassenen Gruppen. Die geltenden Regeln sind vor dem Stand oder der Attraktion angeschlagen.
7.    Zulässige Kapazität bei Veranstaltungen
•    Innen: 100% der Kapazität des CIRM bis maximal 2.000 Teilnehmer, bei Testveranstaltungen bis zu 4.000 Teilnehmer, sobald das COVID Safe Ticket verfügbar ist und nur, wenn der Zugang zur Veranstaltung für Personen mit COVID Safe Ticket reserviert ist.
•    Außen: Anstieg von 2500 auf 5000 Teilnehmer, wenn der Zugang ausschließlich für Personen mit COVID Safe Ticket reserviert ist.
8.    Zusammenkünfte und Kundgebungen Das Verbot nächtlicher Zusammenkünfte endet, ebenso wie die Beschränkungen für Kundgebungen, mit Ausnahme der Maskenpflicht und der Einhaltung von Sicherheitsabständen.
9.    Team Buildings: Face-to-Face Team Buildings sind wieder erlaubt.

Sektor der Dienstleistungsschecks

Der Konzertierungsausschuss beschließt, die derzeitigen Maßnahmen im Bereich der Dienstleistungsschecks bis zum 30. September 2021 zu verlängern, insbesondere die Verpflichtung für den Arbeitgeber, für jede Dienstleistung eine Schutzmaske und ein Desinfektionsgel bereitzustellen.

Verdeutlichungen

Schließlich hat der Konzertierungsausschuss einige Punkte verdeutlicht:
•    Für Sportaktivitäten dürfen Teilnehmer bis zum Alter von 18 Jahren einschließlich von einem Mitglied ihrer Familie begleitet werden.
•    Sanitäre Einrichtungen wie Umkleideräume und Duschen sind zugänglich.
•    Wenn Horeca-Aktivitäten im Rahmen von Veranstaltungen, kulturellen und anderen Darbietungen, Sportwettkämpfen, Schulungen und Kongressen organisiert werden, ist auch Essen zum Mitnehmen erlaubt.
•    Veranstalter, die das COVID Safe Ticket verwenden, sind nicht verpflichtet, die Möglichkeit anzubieten, sich am Eingang der Veranstaltung testen zu lassen.
•    Bei Veranstaltungen im Freien ist das Tragen einer Maske nicht mehr erforderlich, wenn man sitzt.

Ein nächster Konzertierungsausschuss ist am kommenden 16. Juli geplant.

Zum Schluss… Zehn Tipps, um den Sommer in aller Sicherheit zu genießen

1.    Lassen Sie sich impfen. Je mehr Menschen geimpft sind, desto sicherer werden wir alle sein.
2.    Waschen Sie sich regelmäßig die Hände und halten Sie sich weiterhin an die anderen Hygienemaßnahmen, wie z.B. Husten und Niesen in die Armbeuge.
3.    Sind Sie krank? Haben Sie Symptome? Bleiben Sie zu Hause und kontaktieren Sie Ihren Hausarzt.
4.    Machen Sie einen Selbsttest, wenn Sie noch nicht geimpft sind. Selbsttests sind in der Apotheke erhältlich.
5.    Bevorzugen Sie Aktivitäten im Freien. Diese bieten mehr Sicherheit!
6.    Klein, aber fein. Gruppen von fünf Personen sind sicherer als Gruppen von fünfzig Personen.
7.    Sind alle Personen in der Gruppe geimpft? Dann brauchen Sie keine Maske zu tragen.
8.    Achten Sie auf eine gute Belüftung von Innenräumen und lüften Sie regelmäßig, um die Bildung einer Viruswolke zu vermeiden.
9.    Halten Sie noch Abstand: 1,5 Meter, bis alle geimpft sind, das ist sicherer.
10.    Gehen sie auch im Urlaub auf Nummer sicher. Laden Sie das digitale COVID-Zertifikat herunter, nutzen Sie die Coronalert-App und informieren Sie sich über lokale Maßnahmen.