Konzertierungsausschuss verschiebt Outdoor-Plan und fordert Maßnahmen im Unterrichtswesen

Die Föderalregierung und die Regierungen der föderierten Teilgebiete haben heute im Konzertierungsausschuss die Lage in Bezug auf das Coronavirus erörtert.

Der Konzertierungsausschuss stellt fest, dass seit dem 12. März die Zahl der Neuinfektionen wieder verstärkt ansteigt.

Auch die Positivitätsrate ist leicht angestiegen. Der Anstieg betrifft alle Altersgruppen, mit Ausnahme der über 65-Jährigen. Der Anstieg der Positivitätsrate ist in der Gruppe der 10- bis 19-Jährigen am höchsten.

Der Gesamtanteil der neuen Virusvarianten nimmt weiter zu, die Varianten machen inzwischen etwa 65 Prozent des Infektionsgeschehens aus.

Auch im Unterrichtswesen ist ein Anstieg der Infektionen und Cluster zu verzeichnen.

Die Zahl der Krankenhauseinweisungen zeigt erneut einen starken Aufwärtstrend, ebenso hat die Belegung der Intensivstationen stark zugenommen. Die Krankenhäuser haben inzwischen auf Stufe 1B des Notfallplans umgestellt.

Auf Basis dieser Erkenntnisse hat der Konzertierungsausschuss eine Reihe von Entscheidungen getroffen.

  1. Aussetzung des Outdoor-Plans

Der Outdoor-Plan wird bis auf Weiteres zurückgestellt, mit Ausnahme von Jugendaktivitäten (Jugendliche bis 18 Jahre) mit maximal zehn Personen, im Freien und ohne Übernachtung. Für Kinder unter 12 Jahren finden die Aktivitäten vorzugsweise im Freien statt.

  1. Maßnahmen im Unterrichtswesen

Der Konzertierungsausschuss fordert die Unterrichtsminister auf, bis Montag, den 22. März, einen detaillierten umfassenden Plan vorzulegen, um die Zahl der Infektionen und Cluster in den Schulen so schnell wie möglich zu reduzieren.

Weitere Beschlüsse des Konzertierungsausschusses:

  • Die Möglichkeit für die zweite Stufe der Sekundarschule, ab dem 29. März in den Vollzeit-Präsenzunterricht zurückzukehren, wird bis nach den Osterferien verschoben.
  • Das Tragen eines Mundschutzes wird für alle Schüler der fünften und sechsten Primarschulklassen ab spätestens Mittwoch, 24. März, Pflicht.
  • Der Vollzeit-Präsenzunterricht in der Sekundarstufe wird erst nach den Osterferien, ab dem 19. April erlaubt.
  • Im Rahmen des Vollzeit-Präsenzunterrichts müssen zunächst die Lehrkräfte und in einer weiteren Phase die Schüler regelmäßig getestet werden.
  1. Antigentests für Personen, die in Risikosektoren nicht im Homeoffice arbeiten können

Ab Montag, dem 22. März, werden in Risikosektoren, in denen das Arbeiten Homeoffice nicht möglich ist, Antigentests eingesetzt.

  1. Beschränkungen in den Zügen

Die Anzahl der Sitzplätze in Zügen zu touristischen Zielen wird begrenzt. Außer an Schultagen dürfen in den Zügen nur Fensterplätze genutzt werden, dies gilt nicht für Kinder unter 12 Jahren.

Wichtigkeit der Grundregeln

Der Konzertierungsausschuss bekräftigt die Bedeutung der Grundregeln:

  • Einhaltung der geltenden Hygienemaßnahmen durch die Bevölkerung
  • Strikte Durchsetzung dieser Maßnahmen durch Polizei und Aufsichtsbehörden
  • Verpflichtetes Arbeiten im Homeoffice  und dessen strikte Durchsetzung durch die Aufsichtsbehörden
  • Maßnahmen der örtlichen Behörden zur Vermeidung von Menschenansammlungen an belebten Orten

Der Konzertierungsausschuss, das Corona-Kommissariat und die Risk Assessment Group verfolgen die Situation weiterhin tagesaktuell. Sie werden sofort zusammentreten, wenn es die Situation erfordert.

Der Ministerielle Erlass wird bis zum 30. April verlängert. Ausgenommen hiervon ist das Verbot der nicht unbedingt notwendigen Reisen, das bis zum 18. April verlängert wird. Dies gilt vorbehaltlich der Zustimmung des Parlaments zum Kooperationsabkommen zur Durchsetzung der vorgeschriebenen Tests und der Quarantäne von Reisenden.