Öffentliche Anhörung zum Umweltverträglichkeitsbericht über das Projekt zur Verschiebung der Abschaltung der Kernkraftwerke Doel 1 und Doel 2

Kontext der Konsultation

Belgien hat 7 Kernkraftwerke (Doel 1, 2, 3 und 4 sowie Tihange 1, 2 und 3), die zusammen etwa die Hälfte unserer Stromerzeugung ausmachen.

Mit dem Gesetz vom 31. Januar 2003 wurde der Ausstieg aus der Kernenergie für die industrielle Stromerzeugung beschlossen. Ziel war es, alle Kernkraftwerke bis 2025 stillzulegen, und insbesondere Doel 1 und Doel 2 im Jahr 2015. Um jedoch die Versorgungssicherheit jederzeit zu gewährleisten, wurde mit der Gesetzesnovelle vom 28. Juni 2015 beschlossen, die Abschaltung der Kernkraftwerke Doel 1 und Doel 2 um 10 Jahre auf das Jahr 2025 zu verschieben.

In einem Urteil vom 5. März 2020 entschied das Verfassungsgericht, dass diese Entscheidung sowie die Arbeiten, die für den ordnungsgemäßen Betrieb von Doel 1 und 2 während der zusätzlichen 10 Jahre erforderlich sind, einer Umweltverträglichkeitsprüfung mit öffentlicher Anhörung unterliegen.


Dauer der Beratung

Die Öffentlichkeit wird vom 15. April bis zum 15. Juni 2021 konsultiert.


Öffentliche Konsultation

Vom 15. April 2021 werden der Umweltverträglichkeitsbericht und eine nichttechnische Zusammenfassung des Berichts in deutscher, französischer und niederländischer Sprache auf der Website der FÖD Wirtschaft, KMU, Selbstständige und Energie über die folgenden Links verfügbar sein:

Auf diesen Internet-Links wird ab dem 15. April 2021 auch der Link zur Teilnahme an der öffentlichen Konsultation angezeigt.

Kommentare und Stellungnahmen sollten innerhalb der Konsultationsfrist an den FÖD Wirtschaft, KMU, Selbstständige und Energie gesendet werden:

* elektronisch, mit dem Online-Formular, das auf der Website der öffentlichen Konsultation

* per Post an folgenden Adresse:

FÖD Wirtschaft, K.M.B., Mittelstand und Energie
Öffentliche Konsultation Doel 1 und 2
Boulevard du Roi Albert II 16
1000 Brüssel

Kommentare und Stellungnahmen sollten sich vorzugsweise auf den Titel oder den spezifischen Teil des Planentwurfs oder Umweltverträglichkeitsberichts beziehen, auf den sie sich beziehen.


Entscheidung und Nachbereitung

Nach der öffentlichen und anderen Konsultationen wird ein Gesetzesentwurf vorgelegt. Die Diskussionen zu diesem Gesetzentwurf werden auf der Website des Abgeordnetenkammer verfügbar sein: https://www.diekammer.be/.