Konzertierungsausschuss: Ende der Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln und Reisevorschriften ab dem 23. Mai
Das Corona-Barometer, das seit März dieses Jahres auf Code Gelb stand, wird auf Beschluss des Konzertierungsausschusses deaktiviert. Ab Montag, dem 23. Mai, gilt in öffentlichen Verkehrsmitteln keine Maskenpflicht mehr und muss das Passenger Locator Form (PLF) für die meisten Reisen nicht mehr ausgefüllt werden.
Der Konzertierungsausschuss stellt bei der Zahl der Infektionen und neuen Krankenhausaufnahmen einen rückläufigen Trend fest. Die Reproduktionsrate für Infektionen und Krankenhausaufnahmen bleibt dauerhaft unter 1, was auf eine deutlich verminderte Viruszirkulation hinweist. Auch die Zahl der von Corona-Patienten belegten Intensivbetten liegt seit einiger Zeit bei etwa 100 und damit deutlich unter der Schwelle von 300.
1. Maskenpflicht
Die Pflicht, eine Maske zu tragen, entfällt überall außer in Krankenhäusern, Arztpraxen (beim Arzt) und Apotheken. Das Tragen einer Maske in öffentlichen Verkehrsmitteln ist daher keine Pflicht mehr.
An Orten, an denen sich viele Menschen aufhalten, oder in Einrichtungen des Gesundheitswesens wie in Altenheimen oder bei Zahnärzten, Kinesiotherapeuten, Psychologen und Logopäden wird das Tragen einer Maske jedoch weiterhin empfohlen. Auch eine gute Belüftung von Innenräumen wird weiterhin dringend empfohlen, da sie sich gegen die Übertragung von Viren als wirksam erweist und generell unserem Wohlbefinden, unserer Gesundheit und unserer Produktivität zugutekommt.
2. Reisen
Das Verbot nicht unbedingt notwendiger Reisen aus Ländern außerhalb der Europäischen Union wird aufgehoben. Die Pflicht, sich am 1. und 7. Tag testen zu lassen, und die Quarantäne von 10 Tagen werden ebenfalls aufgehoben. Gleiches gilt für die Pflicht, folgende Dokumente vorlegen zu können:
- das Passenger Locator Form,
- ein gültiges Impf- oder Genesungszertifikat oder ein gültiges Testergebnis.
Dies gilt jedoch nicht für Reisende, die aus einem Land mit einer neuen besorgniserregenden Variante kommen. Für diese Reisenden bleiben die derzeitigen Regeln in Kraft.
3. Krisenmanagement (“pandemic preparedness” - Pandemiebereitschaft)
Seit dem Ausbruch der Covid-19-Pandemie wurden die Schutzmaßnahmen deutlich verstärkt, insbesondere Tests (testing), Kontaktrückverfolgung (tracing), Impfung, Belüftung, Kapazitäten im Gesundheitswesen, Pandemieüberwachung (einschließlich Genomsequenzierung) und geistige Gesundheit. Der Konzertierungsausschuss beabsichtigt, diese Schutzmaßnahmen dauerhaft zu verankern, und holt in diesem Zusammenhang die Stellungnahme des Covid Focal Point ein, der zu diesem Zweck eng mit den Gliedstaaten zusammenarbeiten wird.
Die IMK Volksgesundheit wird prüfen, ob und wie eine zusätzliche Auffrischungsdosis erforderlich ist, um einen besseren Schutz vor einer möglichen neuen Erkrankungswelle zu bieten.
Der Minister der Volksgesundheit wird sich mit dem epidemiologischen Mehrwert des Covid-Zertifikats und seinem Platz im Barometer befassen.
Weitere Informationen:
- Hauptseite: Info-coronavirus.be
- Allgemeine Nummer: 0800 14 689
- Presseconferenzen: news.belgium.be