Neue Regelung für die Vereinsarbeit

Die neue Regelung für die Vereinsarbeit tritt in Kraft! Von nun an können Sie eine bestimmte Anzahl vergüteter Stunden im soziokulturellen Sektor, im Sportsektor oder im öffentlichen Rundfunk arbeiten, ohne Sozialbeiträge zahlen zu müssen. Achtung: Für die Vereinsarbeit gelten vierteljährliche und jährliche Obergrenzen an Stunden, die Sie unter der Regelung arbeiten dürfen.

Was genau ist die Vereinsarbeit?

Unter der Regelung für die Vereinsarbeit stehen Ihnen eine begrenzte Anzahl Stunden zur Verfügung, in denen Sie für einen Arbeitgeber im Sport- oder soziokulturellen Sektor vergütete Arbeit leisten können. Für diese Arbeitsstunden müssen Sie keine Sozialbeiträge zahlen. Dies gilt für:

  • 300 Stunden im soziokulturellen Sektor sowie
  • 450 Stunden im Sportsektor.

    Vereinsarbeit kann auch für den öffentlichen Rundfunk – BRF, RTBF und VRT – geleistet werden. In diesem Fall gilt eine Obergrenze von 25 Tagen (keine Stunden also).

Vereinsarbeit: Jetzt auch für Studenten

Früher war dies nicht möglich – nun dürfen auch Studenten 190 Stunden Vereinsarbeit leisten. Die Zeit kann mit den 475 Stunden Studentenarbeit kombiniert werden. Weitere Einzelheiten finden Sie auf der Website Student@work.

Stunden überprüfen im Onlinedienst

Einen Überblick über die Stunden Vereinsarbeit, die Ihnen noch bleiben, bietet der Onlinedienst Vereinsarbeit .

Sie möchten mehr erfahren?

Die vierteljährlichen Obergrenzen, die unter die Vereinsarbeit fallenden Tätigkeiten und weitere Antworten auf Ihre Fragen finden Sie auf der Seite Vereinsarbeit.