E-Rechnungen: Sind Sie bereit für den großen Sprung?

Ab dem 1. Januar 2026 sind alle mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen zur strukturierten elektronischen Rechnungsstellung verpflichtet. Das bedeutet, dass Rechnungen in einem strukturierten Format direkt zwischen den Softwareprogrammen der Unternehmen ausgetauscht werden müssen. Das Versenden von PDF-Rechnungen per E-Mail oder über eine Plattform ist dann nicht mehr konform.

Stellen Sie nur Rechnungen an Privatpersonen aus? Diese Verpflichtung betrifft keine Rechnungen, die Sie an diese Personen senden. Allerdings müssen Sie in der Lage sein, strukturierte elektronische Rechnungen von Ihren Lieferanten zu empfangen.

Haben Sie Ihre Software noch nicht angepasst? Dann ist es Zeit zu handeln! Stellen Sie sicher, dass Ihre Rechnungsstellungssoftware mit dieser neuen Art des Austauschs kompatibel ist.

Weitere Informationen zur elektronischen Rechnungsstellung finden Sie auf der Website E-Rechnung