Öffentliche Konsultation zum Planentwurf der NERAS für den zweiten Teil der nationalen Politik zur Langzeitverwaltung hochradioaktiver und/oder langlebiger radioaktiver Abfälle

Kontext der Konsultation

Gemäß Artikel 14 § 1 des Gesetzes vom 13. Februar 2006 über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme und die Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Ausarbeitung der umweltbezogenen Pläne und Programme wird die Öffentlichkeit ab dem 07. Januar 2026 bis einschließlich zum 08. März 2026 zum Planentwurf der NERAS für den zweiten Teil der nationalen Politik für die Langzeitverwaltung hochaktiver und/oder langlebiger radioaktiver Abfälle konsultiert.

Gemäß Artikel 179 § 6 des Gesetzes vom 8. August 1980 wird dieser Planentwurf von der NERAS in Form eines Vorschlags für einen Königlichen Erlass ausgearbeitet. Dieser Planentwurf gilt als Plan oder Programm im Sinne des oben genannten Gesetzes vom 13. Februar 2006.

Die nationale Politik zur Langzeitverwaltung hochradioaktiver und/oder langlebiger radioaktiver Abfälle wird schrittweise festgelegt und besteht aus mehreren Teilen. Der erste Teil wurde durch den Königlichen Erlass vom 28. Oktober 2022 festgelegt.

Die öffentliche Konsultation betrifft den Vorschlag der NERAS zur Festlegung des Entscheidungsprozesses für die nationale Politik zur Langzeitverwaltung hochradioaktiver und/oder langlebiger radioaktiver Abfälle (die den zweiten Teil der nationalen Politik bildet).

Befreiung von der strategischen Umweltprüfung

Gemäß der Stellungnahme des SEA-Ausschusses vom 5. Dezember 2025 wurde der Planentwurf des zweiten Teils der nationalen Politik keiner strategischen Umweltprüfung unterzogen. Die Stellungnahme des SEA-Ausschusses (PDF, 252.78 KB) (auf Niederländisch) und die Entscheidung der NERAS (auf Französisch), dieses Projekt keiner Umweltverträglichkeitsprüfung zu unterziehen, sind auf dem föderalen Portal belgium.be und auf der Website der NERAS verfügbar.

Ankündigung

Die Volksbefragung wird gemäß Artikel 14 § 1 des Gesetzes vom 13. Februar 2006 auf folgende Weise angekündigt:

· über das Belgische Staatsblatt ;
· über das Föderale Portal ;
· über die Website der NERAS  ;
· über den LinkedIn-Kanal der NERAS.

Konsultation der Öffentlichkeit

Während der Konsultation wird der Planentwurf in französischer, niederländischer und deutscher Sprache auf der Website www.neras.be/partizipation/konsultation-entscheidungsprozess von der NERAS zur Verfügung gestellt.

Bemerkungen sind innerhalb des Untersuchungszeitraums an die NERAS zu richten:

· elektronisch, über das Online-Umfragetool auf https://www.neras.be/pages/konsultation-ke2 (verfügbar ab dem 7. Januar 2026);

· per Post (Adresse: NERAS − Konsultation 2025, Koning Albert II-laan, 32, 1000 Brüssel).

Die Bemerkungen sollten vorzugsweise auf den Titel oder den spezifischen Teil des Planentwurfs verweisen, auf den sie sich beziehen.

Entscheidung und Überwachung

Gemäß Artikel 15 des Gesetzes vom 13. Februar 2006 berücksichtigt die NERAS bei der Ausarbeitung des endgültigen Planentwurfs und vor seiner Annahme die Ergebnisse der gemäß den Artikeln 12 und 14 abgegebenen Bemerkungen und Meinungen.

Gemäß Artikel 16 des Gesetzes vom 13. Februar 2006 erstellt die NERAS eine Erklärung, in der zusammengefasst wird, wie die gemäß Artikel 14 durchgeführte Volksbefragung berücksichtigt wurde.

Gemäß Artikel 179 Absatz 6 des Gesetzes vom 8. August 1980 wird die NERAS den Entwurf als Vorschlag für den zweiten Teil der nationalen Politik für die Langzeitverwaltung hochradioaktiver und/oder langlebiger radioaktiver Abfälle der föderalen Regierung vorlegen.