Mutterschaftsurlaub und Stillpausen

Wenn Sie sicher sind, dass Sie schwanger sind, haben Sie ein großes Interesse daran, Ihren Arbeitgeber so bald wie möglich zu informieren. Denn von da an sind Sie gesetzlich geschützt. 

Der Schutz erstreckt sich auf die Gesundheit der künftigen Mutter und ihres ungeborenen Kindes sowie auf die Arbeitsbedingungen. Schwangere Frauen sind in besonderer Weise vor Entlassung geschützt. Sie haben auch das Recht, in bestimmten Situationen der Arbeit fernzubleiben. Außerdem gelten für sie besondere Präventionsmaßnahmen im Bereich Gesundheit und Sicherheit.

Weitere Informationen zum Mutterschutz finden Sie auf der Website des FÖD Beschäftigung, Arbeit und Soziale Konzertierung (FR-NL).

Sie haben Anspruch auf Mutterschaftsurlaub und postnatalen Urlaub.

Während Ihres Mutterschaftsurlaubs erhalten Sie Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse, das sich nach Ihrem Gehalt richtet.

Hier finden Sie weitere Informationen zum Mutterschaftsurlaub:

Wenn Sie nach Ihrem Mutterschaftsurlaub an Ihren Arbeitsplatz zurückkehren, haben Sie das Recht, eine Pause einzulegen, um Ihr Kind zu stillen oder Milch abzupumpen.

Weitere Informationen zur Stillpause finden Sie hier:

Loggen Sie sich in den Onlinedienst „Akte Laufbahnunterbrechung und Zeitkredit“ ein, um Ihre Akte Laufbahnunterbrechung und Zeitkredit einzusehen oder einen Antrag auf Laufbahnunterbrechung oder Zeitkredit zu stellen.

Konsultieren Sie auch:

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