Mit dieser Anwendung können Sie Ihre Pension oder Ihre Einkommensgarantie für Betagte (EGB) online beantragen. Wenige Minuten genügen, dann haben Sie Ihren Antrag problemlos in die Wege geleitet.
Für wen?
- Online-Anträge sind möglich für alle Bürger, die als Arbeitnehmer (Angestellte, Arbeiter oder vertraglich in einer öffentlichen Verwaltung) und/oder als Selbständige arbeiten oder gearbeitet haben.
- Statuarische Beamte müssen ihren Pensionsantrag bei ihrem letzten Arbeitgeber stellen.
Ab wann?
- Ein vorgezogener Ruhestand ist unter bestimmten Bedingungen bereits mit 60 Jahren möglich.
- Der Antrag kann frühestens ein Jahr vor dem gewünschten Beginndatum der Pension eingereicht werden, also frühestens im Monat des 59. Geburtstages.
- Wer im normalen Pensionsalter (65 Jahre) in den Ruhestand gehen will, muss keinen Antrag stellen.
Wie?
Der Antragsteller muss sich zuerst mit seinem elektronischen Personalausweis oder einem Token identifizieren. Danach muss er
- die Daten aus dem Nationalregister kontrollieren;
- seine Kontaktangaben eingeben;
- die beantragte Leistung auswählen (Pension oder Einkommensgarantie für Betagte);
- die Art seiner Berufslaufbahn erläutern;
- das Beginndatum festlegen.
Der Antrag wird dann dem zuständigen Pensionsträger übermittelt. Der wird eventuell Verbindung mit dem Bürger aufnehmen, um sich bestimmte Angaben näher erläutern zu lassen.
Praktische Informationen:
- Die Anwendung steht in den drei Landessprachen zur Verfügung.
- Für den Zugang mit dem elektronischen Personalausweise ist ein entsprechender eID-Kartenleser erforderlich (Liste mit kompatiblen Kartenlesern verfügbar unter www.fedict.be.).
- Ein Token ist eine Karte mit 24 persönlichen Codes.
- Wenn Sie weitere Fragen zur Webseite oder zur Pension im Allgemeinen haben, können Sie sich wenden an
- das LPA unter der Nummer 0800 502 46, sofern Sie als Arbeitnehmer tätig waren;
- das LISVS unter der Nummer 02 546 42 11, sofern Sie als Selbständiger gearbeitet haben.
Link folgen: www.pensionsantrag.be