Arbeit und Arbeitsgenehmigung

Die Europäische Richtlinie 2005/36/EG regelt Ihre Mobilität innerhalb der Europäischen Union (EU) und die Anerkennung Ihrer beruflichen Qualifikationen durch die verschiedenen Mitgliedsstaaten.

Das System der gegenseitigen Anerkennung der beruflichen Qualifikationen bleibt bis zum 31. Januar 2020 in Kraft. Danach hängt alles von einer eventuellen Vereinbarung zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich ab.
 

Nähere Auskünfte

die Website des FÖD Beschäftigung (fr).