French Community

Schrittweise Rückkehr zur Schule kann fortgesetzt werden

Der Konzertierungsausschuss hat bei seiner Sitzung von diesem Mittwoch, dem 27. Mai - auf Vorschlag der Unterrichtsminister und nach Gutachten der GEES - eine Einigung über die nächsten Schritte der Rückkehr der Schüler zur Schule erzielt. Zur Erinnerung: Im Rahmen der zweiten Phase des Lockerungsplans wurde beschlossen, den Unterricht im Vor-, Primar- und Sekundarschulwesen schrittweise wieder aufzunehmen. Für die Behörden ist die Entwicklung des Kindes eine Priorität.

Coronavirus: erweiterte Maßnahmen

Auf der Sitzung des um die Ministerpräsidenten erweiterten Nationalen Sicherheitsrates am Dienstag, 17. März, wurde eine Verschärfung der Maßnahmen beschlossen. Einerseits basieren diese Maßnahmen auf der Entwicklung der Ausbreitung von Covid-19 in Belgien. Andererseits wurden sie von den neuen Schlussfolgerungen und Empfehlungen des CELEVAL (Evaluierungsstelle) abgeleitet, die gestern und heute Morgen formuliert wurden.

Coronavirus: Phase II beibehalten, Übergang zur föderalen Phase und zusätzliche Maßnahmen

Wie am 10. März angekündigt, wird die Ausbreitung des Coronavirus tagesaktuell ausgewertet. Schließlich ist die Gesundheitssituation von gestern nicht dieselbe wie die von heute oder morgen.  Nach den jüngsten Entwicklungen trat der Nationale Sicherheitsrat (NSR) am Donnerstag, den 12. März, auf Veranlassung der Premierministerin und in Abstimmung mit den Ministerpräsidenten zusammen. Diese Sitzung des NSR fand im Anschluss an die Sitzungen der Expertengruppen, d. h. der Risk Assessment Group und der Risk Management Group, statt.

Schul- und Berufsausbildung

Lernen ist ein Prozess, der einen Menschen durch das gesamte Leben hindurch begleitet. Die Organisation der Ausbildung, beginnend von der Vorschule bis zum Hochschulstudium, ist eine personenbezogene (in Verbindung mit dem Menschen stehende) Angelegenheit und liegt daher hauptsächlich im Zuständigkeitsbereich der Gemeinschaften.

Die Gemeinschaften

Neben den drei Regionen zählt der Föderalstaat drei Gemeinschaften. Hierbei geht man von der „Sprache“ aus. Wir sprechen von der Flämischen (Niederländischsprachig), der Französischen (Französischsprachig) und der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

 

Die Französische Gemeinschaft (genannt Fédération Wallonie-Bruxelles)

Die Französische Gemeinschaft übt ihre Befugnisse in den wallonischen Provinzen (mit Ausnahme der deutschsprachigen Gemeinden) und in Brüssel aus.

Auch in der Französischen Gemeinschaft wird die gesetzgebende Gewalt durch ein Parlament und eine Regierung ausgeübt. Die gesetzgebende Versammlung - das Parlament der Französischen Gemeinschaft - wird aus 94 Mitgliedern gebildet : 75 Mitglieder, die durch das Wallonische Parlament gewählt werden, und 19 französischsprachige Mitglieder des Parlaments der Region Brüssel-Hauptstadt.