Die dritte und die vierte Staatsreform

Während dieser dritten Staatsreform 1988-1989 erhält vor allem die Region Brüssel-Hauptstadt ihre Form. Sie bekommt auch (ebenso wie die beiden anderen Regionen) eigene Institutionen und des weiteren einen Rat - heute Parlament genennt - und eine Regierung.
Das Parlament der Region Brüssel-Hauptstadt stimmt über Verfügungen ab, die Regierung führt diese aus.

Mit der dritten Staatsreform von 1988-1989 erhalten auch die Gemeinschaften mehr Befugnisse und werden die Regionen weiter gestärkt. So wird den Gemeinschaften unter anderem das Unterrichtswesen zugewiesen, während die Regionen unter anderem die Zuständigkeit für das Verkehrswesen und öffentliche Arbeiten erhalten.

Schließlich wird der 1970 eingeleitete Prozess der Staatsreform mit der vierten Staatsreform im Jahr 1993 abgeschlossen. Damit wird der belgische Staat zu einem vollwertigen Föderalstaat. Die Gemeinschaften und die Regionen, die bei den vorausgehenden Reformen geschaffen wurden, bekommen nun alle ihre Zuständigkeiten zugewiesen.Es ändert sich der ursprüngliche Wortlaut des ersten Artikels unserer Verfassung, in dem es vorher hieß: 'Belgien ist in Provinzen eingeteilt', in 'Belgien ist ein aus den Gemeinschaften und den Regionen bestehender Föderalstaat'.

Von diesem Moment an wird der Föderalstaat Belgien Realität.