Die fünfte Staatsreform

Das Lambermont- und das Lombardabkommen leiteten im Jahr 2001 die fünfte Staatsreform ein.

Das Lambermontabkommen

Das Lambermontabkommen überträgt bestimmte Kompetenzen an die Regionen und Gemeinschaften. So wurde die Kommunal- und Provinzverfassung eine regionale Befugnis. Auch Landwirtschaft, Seefischerei und Außenhandel wurden regionalisiert. Die Entwicklungszusammenarbeit (für die regionalen und gemeinschaftlichen Zuständigkeiten), die Kontrolle der Wahlausgaben bei der Wahl des Parlamentes und die ergänzende Finanzierung der politischen Parteien wurden an die Gemeinschaften und die Regionen übertragen. Außerdem sieht das Abkommen eine Reihe von Regelungen über die Finanzierung der Gemeinschaften, die Erweiterung der Steuerbefugnisse der Regionen und eine zusätzliche Finanzzuweisung der Föderalregierung an den flämischen und den französischen Gemeinschaftsausschuss vor.

Das Lombardabkommen

Das Lombardabkommen ändert die Funktionsweise der Brüsseler Institutionen. Die sechs Brüsseler Mitglieder des Flämischen Parlamentes werden seitdem direkt gewählt. Des Weiteren ändert das Abkommen die Sitzaufteilung zwischen beiden Sprachengruppen im Parlament der Hauptstadt Brüssel. Angepasst wurde auch die Stimmenmehrheit, die in jeder Sprachengruppe des Parlementes der Hauptstadt Brüssel erforderlich ist, um die wichtigsten regionalen Verordnungen bezüglich der untergeordneten Verwaltungen anzunehmen.

Beide Abkommen traten durch zwei besondere Gesetze vom 13. Juli 2001 in Kraft.