Die Vorläufige Regierung und der Nationale Kongress

Während das niederländische Heer zwischen dem 23. und 27. September 1830 Brüssel besetzt hielt, bildete sich ein revolutionäres Komitee, das sich nach der Vertreibung des niederländischen Heers in eine Vorläufige Regierung umformte.

Am 4. Oktober 1830 wurden die belgischen Provinzen zu einem eigenen Staat erklärt. Zu gleicher Zeit wurde eine Kommission zur Errichtung eines neuen Grundgesetzes einberufen,  während am 10. Oktober Wahlen für einen Nationalen Kongress ausgerufen wurden. Der Kongress sollte zwar über rechtskräftige Wahlen konstituiert werden, doch aufgrund des Zensuswahlrechts waren nur 45.000 belgische Männer wahlberechtigt. Die Wahlen fanden am 3. November statt, allerdings nahmen nur 30.000 Wähler daran teil. Der Kongress trat am 10. November zum ersten Mal zusammen. Er setzte sich aus 200 Abgeordneten zusammen, vor allem aus dem Bürgertum. Bis zu diesem Augenblick hielt die Vorläufige Regierung alle Macht in Händen  und regierte über Dekrete. Sie rief einzelne Freiheitsrechte aus, sowie die Freiheit zur Versammlung, der Person, des Gottesdiensts und der Bildung.

Der Nationale Kongress hatte als ersten Auftrag die Verfassung und Billigung eines Grundgesetzes. Die neue Konstitution wurde am 7. Februar 1831 verabschiedet. An diesem Tag wurde auch ein Regent benannt. Die Vorläufige Regierung, die zu diesem Zeitpunkt noch die Exekutive innehielt, wurde von ihren Rechten entbunden. Der Nationale Kongress blieb als gesetzgebendes Organ bis zu den Wahlen des ersten Parlaments am 8. September 1831 bestehen.