Der König in der neuen Staatsstruktur

Im Hinblick auf die Staatsreform hat der König zwei verschiedene Aufgaben zu erfüllen.

Als Staatsoberhaupt impliziert seine konstitutionelle Rolle, daß er überall die Einheit unter den Belgiern und den Erhalt der für die Existenz des Königreichs erforderlichen Voraussetzungen gewährleisten muß.

Im Laufe einiger Staatsreformen entwickelte sich Belgien seit 1970 allmählich zu einem föderalen Staat mit Gemeinschaften und Regionen.

Im gesetzlichen Bereich gibt es nur eine einzige Beziehung zwischen dem König und den föderierten Institutionen: Der Vorsitzende jeder Teilregierung leistet den Eid vor dem König.

Im politischen Bereich gibt es im strikten Sinne keine organische Beziehung zwischen dem König und den Regierungen der föderierten Körperschaften.

Allerdings ohne sich in die interne Funktion dieser Institutionen einzumischen, informiert sich der König an Hand der Vorhaben und der Leistungen dieser föderierten Institutionen darüber, wie sie funktionieren.