Die Flämische Gemeinschaft übt ihre Kompetenzen in den flämischen Provinzen und in Brüssel aus.
Das Flämische Parlament und die flämische Regierung üben die gesetzgebende Gewalt der flämischen Gemeinschaft aus. Das Flämische Parlament besteht aus sämtlich in der flämischen Region direkt gewählten Ratsmitgliedern und aus den sechs niederländischsprachigen Mitgliedern des Parlamentes der Region Brüssel-Hauptstadt. Die 6 ebenfalls direkt erstgewählten Flamen des Parlamentes bilden zusammen mit den 118 Parlamentsmitgliedern das 124 Mitglieder umfassende Flämische Parlament.
Damit die Zahl der Parlamentsmitglieder nicht übermäßig zunimmt, wurden die Einrichtungen der Flämischen Gemeinschaft und der Flämischen Region von Anfang an zusammengefügt. Ein Parlament und eine Regierung üben sowohl die regionalen, als auch die gemeinschaftlichen Befugnisse aus. Hier sei darauf verwiesen, dass die sechs gewählten Mitglieder der Region Brüssel-Hauptstadt nicht an der Abstimmung über Dekrete der Flämischen Region teilnehmen.
Das Flämische Parlament stimmt über die Dekrete ab: das sind die Gesetze der Flämischen Gemeinschaft und der Flämischen Region.
Die Regierung der Flämischen Gemeinschaft übt die Exekutivgewalt aus und besteht aus höchstens zehn Ministern und einem Ministerpräsidenten. Mindestens ein Minister hat seinen Wohnsitz in der Region Brüssel-Hauptstadt. Allerdings nimmt/nehmen der/die Minister, der Mitglied(er) der flämischen Gemeinschaftsregierung ist/sind, nicht an den Beschlüssen teil, die sich auf die Befugnisse der Flämischen Region beziehen.
Die anderen Gemeinschaften unseres Landes sind die Deutschsprachige Gemeinschaft und die Französische Gemeinschaft.
Sowohl das Parlament, als auch das Ministerium der Flämischen Gemeinschaft verfügen über eine eigene Informationsstelle und eine offizielle Website.