Die Französische Gemeinschaft übt ihre Befugnisse in den wallonischen Provinzen (mit Ausnahme der deutschsprachigen Gemeinden) und in Brüssel aus.
Auch in der Französischen Gemeinschaft wird die gesetzgebende Gewalt durch ein Parlament und eine Regierung ausgeübt. Die gesetzgebende Versammlung - das Parlament der Französischen Gemeinschaft - wird aus 94 Mitgliedern gebildet : 75 Mitglieder, die durch das Wallonische Parlament gewählt werden, und 19 französischsprachige Mitglieder des Parlaments der Region Brüssel-Hauptstadt.
Das Parlament stimmt über die Dekrete ab: das sind die Gesetze der Französischen Gemeinschaft.
Die Regierung der Französischen Gemeinschaft übt die Exekutivgewalt aus. Sie besteht aus höchstens acht Ministern, einschließlich des Ministerpräsidenten. Mindestens ein Minister hat seinen Wohnsitz in der Region Brüssel-Hauptstadt.
Die anderen Gemeinschaften unseres Landes sind die Deutschsprachige Gemeinschaft und die Flämische Gemeinschaft.
Sowohl das Parlament der Französischen Gemeinschaft, als auch das Ministerium der Französischen Gemeinschaft verfügen über eine eigene Informationsstelle und eine offizielle Website.
Zusammensetzung der Regierung der Französischen Gemeinschaft (fr)
Zusammensetzung des Parlaments der Französischen Gemeinschaft (fr)