Die Provinzen sind autonome Einrichtungen, stehen jedoch unter der Aufsicht des Föderalstaates, der Gemeinschaften und vor allem der Regionen.
Die Provinzen verfügen über einen Provinzrat.
Die Mitglieder des Provinzrates werden direkt und für sechs Jahre gewählt. Der Provinzrat fasst Beschlüsse allgemeiner Art, stimmt über die Provinzordnungen ab und erstellt den Haushaltsplan der Provinz.
Der Provinzrat bestimmt die sechs ständigen Abgeordneten aus den Reihen seiner Mitglieder. Diese Abgeordneten bilden die Ständige Abordnung.
Die Ständige Abordnung führt die Beschlüsse des Provinzrates aus und sorgt für die tägliche Verwaltung. Ihren Vorsitz führt der Gouverneur.
Der Gouverneur wird nicht gewählt, sondern unter der Verantwortung des Außenministers durch den König ernannt und abgesetzt.
Aufgrund der Lambermont-Abkommen vertritt er jedoch nicht mehr die föderale Ebene, sondern die Regionalregierung.