Vaterschaftsurlaub und Geburtsurlaub für Miteltern

Väter und „Mitmütter“ haben unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf einen Geburtsurlaub von 20 Tagen innerhalb eines Zeitraums von vier Monaten nach der Entbindung. 

Beim Vaterschaftsurlaub und beim gemeinsamen Erziehungsurlaub zahlt der Arbeitgeber für die ersten drei Urlaubstage das volle Gehalt. Für die verbleibenden Tage zahlt die Krankenkasse einen Zuschuss in Höhe von 82 % des gedeckelten Bruttogehalts.

Alle Informationen zum Vaterschaftsurlaub (Urlaubstage, Leistungen, ...) finden Sie auf der Website des LIKIV (FR/NL) und auf der Website des FÖD Beschäftigung, Arbeit und Soziale Konzertierung.

Loggen Sie sich in den Onlinedienst „Akte Laufbahnunterbrechung und Zeitkredit“ ein, um Ihre Akte Laufbahnunterbrechung und Zeitkredit einzusehen oder einen Antrag auf Laufbahnunterbrechung oder Zeitkredit zu stellen.

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