Nachhaltige Entwicklung

Nachhaltige Entwicklung ist ein Entwicklungsmodus, der darauf abzielt, die Bedürfnisse heutiger Generationen zu befriedigen, ohne die Fähigkeit künftiger Generationen zu gefährden, ihre eigenen Bedürfnisse zu befriedigen. Nachhaltige Entwicklung ist ein Hebel für Innovation und eine Gelegenheit, unser Wirtschaftsmodell zu überdenken, um die Nachhaltigkeit unserer Gesellschaften, unseres Planeten und unserer Wirtschaft zu gewährleisten.

Das Programm für nachhaltige Entwicklung 2030 (en) wurde von 195 Staaten, darunter Belgien, auf der UN-Generalversammlung 2015 verabschiedet. Es umfasst 17 Ziele, die die drei Dimensionen der nachhaltigen Entwicklung integrieren: Wirtschaft, Soziales und Umwelt. Die Überwachung und Umsetzung der 17 Ziele der nachhaltigen Entwicklung in Belgien liegt in der Verantwortung der verschiedenen Behörden.

In Belgien ist die nachhaltige Entwicklung ein Anliegen des Föderalstaates, der Regionen, Gemeinschaften und Kommunen. Bei der Umsetzung einer Politik der nachhaltigen Entwicklung können wir uns verlassen auf:


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  • Wann bekommen Sie den Heizkostenzuschuss in Höhe von 100 Euro?

    Die automatisch zugeteilte Prämie ist auf der Abschlags- oder Abschlussrechnung Ihres Stromversorgers zwischen dem 18. April und dem 31. Juli 2022 deutlich mit dem Vermerk "Bundesheizungsprämie" gekennzeichnet.

    Die Bearbeitung der Fälle ist derzeit im Gange und wird bis Ende Juli 2022 dauern.

    Bis dahin sollten Sie Ihre Stromrechnungen im Auge behalten, um zu überprüfen, ob Sie Ihre Prämie von 100 Euro erhalten haben. Sollte dies bis zum 1. August 2022 nicht der Fall sein, müssen Sie sie beim FÖD Wirtschaft einfordern:

  • UBO: Nachfrist für die Registrierung

    Das belgische Gesetz zur Bekämpfung der Geldwäsche verpflichtet Unternehmen, (internationale) Vereinigungen ohne Gewinnzeck und Stiftungen, angemessene, genaue und aktuelle Informationen über ihre wirtschaftlichen Eigentümer (deren englisches Akronym „UBO“ – Ultimate Beneficial Owner" lautet) zu erfassen und auf dem neuesten Stand zu halten. Verwaltungsräte, Geschäftsführer usw. hatten bis zum 30. September 2019 Zeit, die Angaben über die wirtschaftlichen Eigentümer elektronisch an das UBO-Register zu übermitteln.