Das belgische Gesetz zur Bekämpfung der Geldwäsche verpflichtet Unternehmen, (internationale) Vereinigungen ohne Gewinnzeck und Stiftungen, angemessene, genaue und aktuelle Informationen über ihre wirtschaftlichen Eigentümer (deren englisches Akronym „UBO“ – Ultimate Beneficial Owner" lautet) zu erfassen und auf dem neuesten Stand zu halten. Verwaltungsräte, Geschäftsführer usw. hatten bis zum 30. September 2019 Zeit, die Angaben über die wirtschaftlichen Eigentümer elektronisch an das UBO-Register zu übermitteln.