Ab dem 1. Januar 2026 sind alle mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen zur strukturierten elektronischen Rechnungsstellung verpflichtet. Das bedeutet, dass Rechnungen in einem strukturierten Format direkt zwischen den Softwareprogrammen der Unternehmen ausgetauscht werden müssen. Das Versenden von PDF-Rechnungen per E-Mail oder über eine Plattform ist dann nicht mehr konform.