Ökonomie der Zusammenarbeit und des Austausches

Derzeit ist der Begriff der kollaborativen Ökonomie noch nicht in einer eindeutigen und international anerkannten Begrifflichkeit definiert. Seine Definition tendiert dazu, sich parallel zur Entwicklung der kollaborativen Wirtschaft selbst zu entwickeln, von der freiwilligen und geteilten Bereitstellung von Ressourcen zu einem neuen Modell des Konsums unter den Bürgern, das von einem Unternehmen betreut wird, das Bewerber und Lieferanten in Kontakt bringt.

Laut Wikipedia ist „die kollaborative Ökonomie eine menschliche Aktivität, die darauf abzielt, einen gemeinsamen Wert zu schaffen, und die auf neuen Formen der Arbeitsorganisation basiert. Sie basiert auf einer eher horizontalen als vertikalen Organisation, der gemeinsamen Nutzung von Immobilien, Räumen und Werkzeugen (Nutzung statt Eigentum), der Organisation von Bürgern in „Netzwerken“ oder Gemeinschaften und generell der Vermittlung über Internetplattformen (mit Ausnahme von Modellen wie Netzwerken für den gegenseitigen Wissensaustausch)".

Die kollaborative Wirtschaft schafft neue Möglichkeiten für Verbraucher und Unternehmer. Die Verbraucher können von der kollaborativen Wirtschaft in Form von neuen Dienstleistungen, einem erweiterten Angebot und erschwinglicheren Preisen profitieren. Diese Wahl des Konsums kann aus ethischen oder ökologischen Gründen getroffen werden oder auch nicht.

Die kollaborative Wirtschaft kann eine bessere Aufteilung der Vermögenswerte und eine bessere Nutzung der Ressourcen fördern, was zu einer nachhaltigen Entwicklung beitragen kann.


Weitere Informationen: FÖD Wirtschaft (fr)

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  • UBO: Nachfrist für die Registrierung

    Das belgische Gesetz zur Bekämpfung der Geldwäsche verpflichtet Unternehmen, (internationale) Vereinigungen ohne Gewinnzeck und Stiftungen, angemessene, genaue und aktuelle Informationen über ihre wirtschaftlichen Eigentümer (deren englisches Akronym „UBO“ – Ultimate Beneficial Owner" lautet) zu erfassen und auf dem neuesten Stand zu halten. Verwaltungsräte, Geschäftsführer usw. hatten bis zum 30. September 2019 Zeit, die Angaben über die wirtschaftlichen Eigentümer elektronisch an das UBO-Register zu übermitteln.