Es gibt verschiedene Typen von Gesellschaften und Vereinigungen, jeweils mit eigenen Merkmalen.
- Welches Statut will ich annehmen? (fr) Ein Ein-Person-Firma (als natürliche Person) oder eine Gesellschaft (als juristische Person)?
- Welchen Gesellschaftstyp wähle ich? (fr) (AG, GmbH, Verein …?)
Die häufigsten Gesellschaftsformen sind die folgenden (fr):
- Aktiengesellschaft (AG): Die Aktiengesellschaft ist die Gesellschaftsform für Unternehmen ab einer gewissen Größe, bei denen die Kapitalbeschaffung im Vordergrund steht. Ein Gründer reicht aus, um eine Aktiengesellschaft zu gründen.
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH): Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist die „Basis-Gesellschaftsform“ schlechthin. Da es nur relativ wenige formale Auflagen gibt, haben die Unternehmer einen großen Spielraum, um im Rahmen eines Unternehmens „nach Maß“ arbeiten zu können. So kann beispielsweise die Funktionsweise der Gesellschaft in der Satzung frei festgelegt werden. Ein Gründer reicht aus, um eine GmbH zu gründen.
- Genossenschaft (Gen): Die Genossenschaft ist eine Gesellschaft, deren Anteilseigner ein genossenschaftliches Ideal verfolgen. Diese Gesellschaftsform erfordert stets mindestens drei Gründer. Hauptzweck der Kommanditgesellschaft ist die Befriedigung der Bedürfnisse ihrer Gesellschafter, wobei sie als Instrument zur Befriedigung der wirtschaftlichen bzw. sozialen Bedürfnisse ihrer Gesellschafter genutzt wird.
- Offene Handelsgesellschaft (OHG): Die offene Handelsgesellschaft wird von uneingeschränkt und gesamtschuldnerisch haftenden Gesellschaftern gegründet. Alle Beschlüsse müssen einstimmig gefasst werden, es sei denn, der Gesellschaftervertrag sieht vor, dass die Beschlüsse mehrheitlich gefasst werden.
- Kommanditgesellschaft (KG): Die Kommanditgesellschaft ist eine Gesellschaft, die von einem oder mehreren uneingeschränkt und gesamtschuldnerisch haftenden Gesellschaftern, den Komplementären, und einem oder mehreren Gesellschaftern, den Kommanditisten, deren Rolle sich auf Geld- oder Sacheinlagen beschränkt, gegründet wird. Die Komplementäre leiten das Unternehmen. Die Kommanditisten sind nicht an der Geschäftsführung beteiligt. Alle Beschlüsse müssen einstimmig gefasst werden, es sei denn, der Gesellschaftervertrag sieht vor, dass die Beschlüsse mehrheitlich gefasst werden.
- Gesellschaft des allgemeinen Rechts (GaR): Die Gesellschaft des allgemeinen Rechts ist eine Gesellschaft mit gesamtschuldnerischer Haftung, in sich mindestens zwei natürliche oder juristische Personen zusammenschließen. Diese Gesellschaftsform wird häufig im Rahmen der familiären Nachlassplanung genutzt. Sie ist wegen der einfachen Gründungsformalitäten beliebt, birgt aber aufgrund der persönlichen und uneingeschränkten Haftung mehr Risiken.
Die häufigsten Vereinigungen sind die folgenden (fr):
- Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht (VoG): eine Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht ist eine Gruppe natürlicher Personen oder juristischer Personen, die einen gemeinnützigen Zweck anstreben. Die VoG besteht aus mindestens drei Personen.
- Internationale Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht (iVoG): die internationale Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht ist eine Gruppierung natürlicher Personen oder juristischer Personen, die einen nicht-gewinnbringenden Zweck von internationalem Nutzen anstrebt.