Im Hauptberuf

Ein Selbstständiger übt eine gewinnbringende Berufstätigkeit aus, ohne dabei einem Arbeitgeber mit einem Arbeitsvertrag verbunden zu sein. Der Selbstständige ist also in gewissem Maße sein eigener 'Chef'.

Der Selbstständige wird auch im Bereich der sozialen Sicherheit als selbstständig betrachtet. Im Gegensatz zu Lohnabhängigen in der Privatwirtschaft oder im öffentlichen Sektor muss er also einer Sozialversicherungskasse beitreten und Sozialbeiträge bezahlen. Er muss sich außerdem bei einer Krankenkasse anmelden.

Neben diesen Verpflichtungen haben Sie als Selbstständiger auch bestimmte Ansprüche, was Kindergeld, Kranken- und Invaliditätsversicherung, Mutterschaftsversicherung, Pension und Überbrückungsgeld anbelangt.

Nähere Auskünfte über Ihre Rechte und Pflichten als Selbstständiger (fr) erhalten Sie auf der Website des FÖD Wirtschaft.

Ausführliche Informationen über die soziale Sicherheit der selbstständigen Unternehmer erhalten Sie auf der Website des Landesinstituts der Sozialversicherungen für Selbstständige (LISVS).

Aktuelles

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  • Wann bekommen Sie den Heizkostenzuschuss in Höhe von 100 Euro?

    Die automatisch zugeteilte Prämie ist auf der Abschlags- oder Abschlussrechnung Ihres Stromversorgers zwischen dem 18. April und dem 31. Juli 2022 deutlich mit dem Vermerk "Bundesheizungsprämie" gekennzeichnet.

    Die Bearbeitung der Fälle ist derzeit im Gange und wird bis Ende Juli 2022 dauern.

    Bis dahin sollten Sie Ihre Stromrechnungen im Auge behalten, um zu überprüfen, ob Sie Ihre Prämie von 100 Euro erhalten haben. Sollte dies bis zum 1. August 2022 nicht der Fall sein, müssen Sie sie beim FÖD Wirtschaft einfordern:

  • UBO: Nachfrist für die Registrierung

    Das belgische Gesetz zur Bekämpfung der Geldwäsche verpflichtet Unternehmen, (internationale) Vereinigungen ohne Gewinnzeck und Stiftungen, angemessene, genaue und aktuelle Informationen über ihre wirtschaftlichen Eigentümer (deren englisches Akronym „UBO“ – Ultimate Beneficial Owner" lautet) zu erfassen und auf dem neuesten Stand zu halten. Verwaltungsräte, Geschäftsführer usw. hatten bis zum 30. September 2019 Zeit, die Angaben über die wirtschaftlichen Eigentümer elektronisch an das UBO-Register zu übermitteln.