Selbstständige im Nebenberuf

Als Selbstständiger können Sie entscheiden, Ihre Tätigkeit im Nebenberuf auszuüben:

  • wenn Sie neben Ihrer Tätigkeit als Selbstständiger auch noch eine andere Berufstätigkeit für einen Arbeitgeber ausüben
  • oder wenn Sie als Selbstständiger außerdem ein Ersatzeinkommen aus einer anderen Berufstätigkeit als Arbeitnehmer oder Beamter beziehen, die nicht mehr ausgeübt wird

Als Selbstständige im Nebenberuf haben (fr) Sie dieselben gesetzlichen Verpflichtungen wie ein Selbstständiger im Hauptberuf. Sie müssen also einer Sozialversicherungskasse für Selbstständige beitreten und jedes Vierteljahr Sozialbeiträge bezahlen.

Nähere Auskünfte über die Selbstständigen im Nebenberuf (fr) erhalten Sie auf der Website des Landesinstituts der Sozialversicherungen für Selbstständige (LISVS).

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  • UBO: Nachfrist für die Registrierung

    Das belgische Gesetz zur Bekämpfung der Geldwäsche verpflichtet Unternehmen, (internationale) Vereinigungen ohne Gewinnzeck und Stiftungen, angemessene, genaue und aktuelle Informationen über ihre wirtschaftlichen Eigentümer (deren englisches Akronym „UBO“ – Ultimate Beneficial Owner" lautet) zu erfassen und auf dem neuesten Stand zu halten. Verwaltungsräte, Geschäftsführer usw. hatten bis zum 30. September 2019 Zeit, die Angaben über die wirtschaftlichen Eigentümer elektronisch an das UBO-Register zu übermitteln.