Als Selbstständiger können Sie entscheiden, Ihre Tätigkeit im Nebenberuf auszuüben:
- wenn Sie neben Ihrer Tätigkeit als Selbstständiger auch noch eine andere Berufstätigkeit für einen Arbeitgeber ausüben
- oder wenn Sie als Selbstständiger außerdem ein Ersatzeinkommen aus einer anderen Berufstätigkeit als Arbeitnehmer oder Beamter beziehen, die nicht mehr ausgeübt wird
Als Selbstständige im Nebenberuf haben (fr) Sie dieselben gesetzlichen Verpflichtungen wie ein Selbstständiger im Hauptberuf. Sie müssen also einer Sozialversicherungskasse für Selbstständige beitreten und jedes Vierteljahr Sozialbeiträge bezahlen.
Nähere Auskünfte über die Selbstständigen im Nebenberuf (fr) erhalten Sie auf der Website des Landesinstituts der Sozialversicherungen für Selbstständige (LISVS).