Selbstständige im Nebenberuf

Als Selbstständiger können Sie entscheiden, Ihre Tätigkeit im Nebenberuf auszuüben:

  • wenn Sie neben Ihrer Tätigkeit als Selbstständiger auch noch eine andere Berufstätigkeit für einen Arbeitgeber ausüben
  • oder wenn Sie als Selbstständiger außerdem ein Ersatzeinkommen aus einer anderen Berufstätigkeit als Arbeitnehmer oder Beamter beziehen, die nicht mehr ausgeübt wird

Als Selbstständige im Nebenberuf haben (fr) Sie dieselben gesetzlichen Verpflichtungen wie ein Selbstständiger im Hauptberuf. Sie müssen also einer Sozialversicherungskasse für Selbstständige beitreten und jedes Vierteljahr Sozialbeiträge bezahlen.

Nähere Auskünfte über die Selbstständigen im Nebenberuf (fr) erhalten Sie auf der Website des Landesinstituts der Sozialversicherungen für Selbstständige (LISVS).

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  • Wann bekommen Sie den Heizkostenzuschuss in Höhe von 100 Euro?

    Die automatisch zugeteilte Prämie ist auf der Abschlags- oder Abschlussrechnung Ihres Stromversorgers zwischen dem 18. April und dem 31. Juli 2022 deutlich mit dem Vermerk "Bundesheizungsprämie" gekennzeichnet.

    Die Bearbeitung der Fälle ist derzeit im Gange und wird bis Ende Juli 2022 dauern.

    Bis dahin sollten Sie Ihre Stromrechnungen im Auge behalten, um zu überprüfen, ob Sie Ihre Prämie von 100 Euro erhalten haben. Sollte dies bis zum 1. August 2022 nicht der Fall sein, müssen Sie sie beim FÖD Wirtschaft einfordern:

  • UBO: Nachfrist für die Registrierung

    Das belgische Gesetz zur Bekämpfung der Geldwäsche verpflichtet Unternehmen, (internationale) Vereinigungen ohne Gewinnzeck und Stiftungen, angemessene, genaue und aktuelle Informationen über ihre wirtschaftlichen Eigentümer (deren englisches Akronym „UBO“ – Ultimate Beneficial Owner" lautet) zu erfassen und auf dem neuesten Stand zu halten. Verwaltungsräte, Geschäftsführer usw. hatten bis zum 30. September 2019 Zeit, die Angaben über die wirtschaftlichen Eigentümer elektronisch an das UBO-Register zu übermitteln.