Um eines Berufstätigkeit in einem Wander- oder einem Kirmesgewerbe auszuüben, benötigen Sie eine Genehmigung. Diese Genehmigung erhalten Sie bei einem Unternehmensschalter (fr) Ihrer Wahl.
Zu näheren Auskünften über die Reglementierung und die Bedingungen für diese Genehmigungen: